Notfallversorgung

KV Thüringen verhandelt über Portalpraxen

Mehrere Thüringer Krankenhäuser haben Interesse an der Einrichtung von Portalpraxen signalisiert.

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ERFURT. Die KV Vereinigung Thüringen (KVT) hat zur Einrichtung von Portalpraxen an Kliniken für Notdienstpatienten Verhandlungen mit Landeskrankenhausgesellschaft und gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

Gesprächsgrundlage ist der Entwurf eines von der KVT entwickelten Rahmenvertrages für entsprechende Pilotprojekte, zu dem auch eine Muster-Kooperationsvereinbarung für die Zusammenarbeit mit Krankenhausträgern gehört, wie der zweite Vorsitzende Thomas Schröter in der Sitzung der Vertreterversammlung sagte.

Eine zweite Verhandlungsrunde solle in Kürze folgen. Außerdem stünden Gespräche mit den Geschäftsführern mehrerer Thüringer Krankenhäuser bevor, die von sich aus Interesse an einer Portalpraxis im Sinne der KV-Notdienstordnung gezeigt hätten.

Ziel: sektorenübergreifend Denken

Angesichts des auch in Thüringen zu verzeichnenden Patienten-Ansturms auf die Notfallaufnahmen wirbt die KV bereits seit längerem für eine sektorenübergreifende Notfallversorgung.

In ihrer Haltung sieht sie sich durch den vdek-Bundesverband bestätigt. Dieser hatte als Konsequenz aus einem Gutachten des Göttinger Aqua-Instituts zum Notdienst kürzlich Portalpraxen an den 1600 deutschen Krankenhäusern mit Notfallversorgung gefordert. Aus vdek-Sicht soll der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen auch für Portalpraxen gelten.

Die Vertreterversammlung in Thüringen hat unterdessen mehrere Änderungen an der Notdienstordnung beschlossen. Wichtigster Punkt ist die Regelung, wonach Ärzte mit nur einem Teil-Vertragsarztsitz auch entsprechend weniger Notdienste absolvieren müssen. Thüringen setzt damit ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts um.

Bislang war im Freistaat jeder ambulant tätige Arzt im gleichen Umfang zum Notdienst verpflichtet – egal, ob er einen vollen oder zum Beispiel nur einen halben Vertragsarztsitz innehat. Praktisch von Bedeutung ist die Neuregelung vor allem für in Krankenhaus-MVZ tätige Ärzte.

Weitere Änderungen betreffen den Fahrdienst, der über die landesweite Notdienst-Dispatchingzentrale der KV vermittelt wird, sowie Vertretungsregelungen einschließlich Meldefristen bei krankheitsbedingten Ausfällen eigentlich für den kassenärztlichen NotdiensteingeteilterMediziner. (zei)

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