Satzung

Medi Baden-Württemberg für drei VV-Stellvertreter

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STUTTGART. Medi Baden-Württemberg spricht sich dafür aus, die Satzung der KV Baden-Württemberg zu ändern. Ziel soll es sein, weitere stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung wählen zu können. So könnten mehr jüngere Kollegen in die Arbeit der Körperschaft eingeführt werden, heißt es in einem Beschluss der jüngsten Delegiertenversammlung von Medi. Außer einem VV-Vorsitzenden seien drei Stellvertreter sinnvoll: ein Hausarzt, ein Facharzt und ein Psychotherapeut.

Mit Blick auf die Wahl des Vorstands am 7. Dezember sprachen sich die Delegierten für die aktuellen Vorstände Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner aus. Ein drittes Vorstandsmitglied, wie er im Entwurf für ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz vorgesehen ist, sei nicht nötig.Für die Wahl des Fachausschusses Fachärzte in der KVBW schlägt Medi die Gynäkologin Dr. Bärbel Grasshoff vor. In den Ausschüssen sollten mehrheitlich Delegierte sitzen, die die Haus- und Facharztverträge befürworten, fordert Medi. Der Medi-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner warnte, die Ausschüsse dürften "keine Nebenregierungen von Selektivvertragsgegnern sein". Nötig sei ein "geordnetes Miteinander von Kollektiv- und Selektivvertrag", das sich im Südwesten bereits bewährt habe. (fst)

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