Weiterbildung

Das bieten die KVen!

Die "Ärzte Zeitung" hat alle KVen befragt, wie ihre Weiterbildung aussieht: Wir geben einen Überblick über ihre Angebote.

Von unseren Redakteuren Veröffentlicht:
Das bieten die KVen!

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KV Baden-Württemberg

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein-medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: 2015 hat die KV 721 allgemeinmedizinische Stellen gefördert. Ab 1. Oktober 2016 kommen 131,5 fachärztliche Stellen dazu, darunter je 22 für Augen-, Kinder- und Frauenärzte, 16,5 für HNO-Ärzte.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Die 721 im Jahr 2015 geförderten allgemeinärztlichen Stellen entsprechen 374 Vollzeit-Äquivalenten.

Welches Förderbudget ist geplant?: Für 2016 sind 24 Millionen Euro veranschlagt worden, davon wurden bis Ende September 15 Millionen Euro ausgegeben. Für 2017 sind 36 Millionen Euro (KV und Krankenkassen) geplant.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Ausgehend vom Bevölkerungsanteil liegt die KV Baden-Württemberg leicht über dem Durchschnitt.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Für ganz Baden-Württemberg ist der Arbeitsmarkt gut, aber regional kann das unterschiedlich sein.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Die Frage kann nicht beantwortet werden.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Bislang ist die Finanzierung gesichert; die KV geht davon aus, dass dies so bleibt.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Allgemeinmedizin ist bei der KV Baden-Württemberg angesiedelt.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Bislang können wir alle Förderanträge bedienen.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Es gibt eine systematische Zusammenarbeit der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg mit denen in Hessen und Bayern.

KV Bayern

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein-medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: In der Allgemeinmedizin wurden im Jahr 2015 insgesamt 1107 Weiterbildungsstellen gefördert. Nach den Richtlinien des Vorstandes wurden ferner 48 fachärztliche Weiterbildungsstellen bezuschusst.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: In der Allgemeinmedizin gab es im vergangenen Jahr 766 Vollzeit- und 341 Teilzeitstellen. Nicht alle Stellen waren 2015 durchgängig über zwölf Monate besetzt.

Welches Förderbudget ist geplant?: 2016 rechnet die KV mit 650 förderfähigen Vollzeitstellen; im ersten Halbjahr wurden 936 Assistenten mit 13,7 Millionen Euro gefördert. 2017 soll die Zahl steigen; es wird kein gedeckeltes Fördervolumen geben.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Die Sollzahlen für die Förderung der Allgemeinmedizin werden noch nicht erreicht. Eine abschließende Aussage ist noch nicht möglich.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Ob die Anzahl der von der Ärztekammer zur Weiterbildung ermächtigten Ärzte ausreichend sein wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Das kann man im Moment noch nicht beurteilen.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Die Regelungen zur Ausgestaltung dieser Einrichtungen und deren Finanzierung befinden sich aktuell noch in Verhandlungen (Stand Oktober).

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: In Bayern gibt es aktuell die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin, die gemeinsam von der KV, der Landesärztekammer und dem Bayerischen Hausärzteverband getragen wird.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Die Verteilung der Mittel ist Gegenstand der Regelungen der noch in Verhandlung befindlichen Anlage IV zur Vereinbarung der Förderung gemäß Paragraf 75a SGB V (Stand Oktober).

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Derzeit existiert keine solche systematische Kooperation zwischen der KBV und den KVen.

KV Berlin

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Die KV fördert derzeit 197 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen. Durch die Aufhebung der Förderbeschränkung hat sich bislang die Zahl der Weiterbildungsstellen noch nicht merklich erhöht.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Es werden derzeit etwa 250 Ärzte in Weiterbildung gefördert. Der Anteil an Teilzeit-Stellen in der Weiterbildung nimmt derzeit zu.

Welches Förderbudget ist geplant?: Das Förderbudget liegt in diesem Jahr bei rund acht Millionen Euro, für 2017 sind rund zehn Millionen Euro geplant.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Die KV Berlin hat bislang die allgemeinmedizinische Weiterbildung in einem Umfang gefördert, der der doppelten Zahl der praktizierenden Hausärzte entspricht.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Bislang sind keine Defizite bekannt.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Das kann derzeit nicht beurteilt werden. Die Zahl allgemeinmedizinischer Facharztabschlüsse kann aber nicht den künftigen Bedarf an Hausärzten decken.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Zur Finanzierung der Koordinationsstelle fand zum Zeitpunkt der Umfrage noch eine Abstimmung statt.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Die Koordinierungsstelle ist bei der Ärztekammer angesiedelt; in der KV gibt es drei Ansprechpartner. Kontakt: http://www.aerztekammer.berlin.de/10arzt/15_Weiterbildung/15Koordinierungsstelle_neu/index.html

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Der Schlüssel für Fördermittel wurde zum Zeitpunkt der Umfrage noch verhandelt.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Bislang gibt es noch keine systematische Zusammenarbeit, aber mit der KV Brandenburg findet ein regelmäßiger Austausch statt.

KV Brandenburg

Die KBV Brandenburg fördert in diesem Jahr 177 Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin. Seit 2012 – damals wurden 101 Ärzte in Weiterbildung gefördert – ist die Zahl der allgemeinmedizinischen Weiterbildungsstellen stetig gestiegen. In der fachärztlichen Weiterbildung fördert die KV 30 Stellen.

Mit den Krankenkassen wurden folgende Fachgebiete als förderfähig anerkannt: Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie.

Die fachärztliche Weiterbildung wurde bislang – vor Wirksamwerden des Versorgungsstärkungs-Gesetzes – aus dem Strukturfonds mit 1750 Euro je Stelle und Monat gefördert. Die KV äußert sich zuversichtlich, dass mit der Erhöhung der Fördersumme die Bereitschaft zur Beschäftigung von Ärzten in der Weiterbildung wächst.

Außerdem unterstützt die KV Ärzte in Weiterbildung und weiterbildende Ärzte mit einer Weiterbildungs-Börse, einem Mentorenprogramm und den KV RegioMed-Lehrpraxen.

KV Bremen

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein-medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?Aktuell werden 34 Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin gefördert. Die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung wird vorbereitet.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Die Stellen teilen sich in 18 Vollzeit-und 16 Teilzeitstellen. Das entspricht 27,65 Vollzeit-Äquivalenten.

Welches Förderbudget ist geplant?: Für 2016 rechnet die KV in der Allgemeinmedizin mit rund 1,35 Millionen Euro (KV und Kassen), für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung mit 118 000 Euro. 2017 werden die Ausgaben höher sein.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Die Bundesgewichtung wird genau eingehalten.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Davon geht die KV aus. Die Nachfrage nach Förderung ist hoch, bei den Fachärzten übersteigt sie bei weitem die Fördermöglichkeiten.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Ja. Ein weiteres Förderinstrument stellt die wirtschaftliche Niederlassungsförderung dar. Allein in Bremerhaven konnten drei Niederlassungen realisiert werden.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Ja. Die Koordinierungsstelle ist bei der Ärztekammer Bremen angesiedelt.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Die KV kooperiert mit der Ärztekammer.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Die Verhandlungen waren zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht abgeschlossen.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Das wird derzeit verfolgt.

KV Hamburg

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 190 Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin gefördert. Der Förderbetrag belief sich auf 4,1 Millionen Euro.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Gefördert worden sind 153 Vollzeitstellen und 37 Teilzeitstellen. Die Anzahl der Vollzeit-Äquivalente betrug zum Stand 31. 12. 2015 162,25.

Welches Förderbudget ist geplant?: Zum Förderbudget 2016 und 2017 können noch keine Angaben gemacht werden. Im hausärztlichen Bereich werden alle Anträge gefördert, bei Fachärzten werden 21,7 Stellen gefördert.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Nach bundesweiten Vorgaben können in Hamburg mindestens 162,8 allgemeinmedizinische und 21,7 fachärztliche Stellen gefördert werden.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Ja.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Was fehlt, sind Ärzte in Weiterbildung.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Ja.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Das Arztregister übernimmt die Aufgaben. Für die Allgemeinmedizin gibt es eine Kooperation mit der Ärztekammer; die Koordinierungsstelle für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ist bei der Ärztekammer angesiedelt.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Ein Schlüssel gilt nur für die Fachärzte; dies war zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht bekannt.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Nein.

KV Hessen

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Die KV hat 2015 insgesamt 282 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen gefördert. Darüber hinaus fördert die KV (ohne einen Finanzierungsanteil der Kassen) die Weiterbildung von weiteren Fachärzten, Kinderärzten und Psychotherapeuten.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Von den insgesamt 282 geförderten allgemeinmedizinischen Weiterbildungsstellen waren 193 Vollzeitstellen, 68 Halbtagsstellen und 21 Drei-Viertel-Stellen. Das entspricht 242,75 Vollzeit-Äquivalenten.

Welches Förderbudget ist geplant?: Mit der Einführung von Paragraf 75a SGB V ist eine Begrenzung des Förderbudgets nicht mehr möglich, sodass alle ambulanten Weiterbildungsstellen gefördert werden, die bei der KV beantragt werden.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Nach Einschätzung der KV Hessen wird das bundesweite Soll von 7500 Stellen nicht erfüllt, weil es nicht genug Nachfrage gibt. Damit wird es zunächst auch keinen Ausgleichsmechanismus unter den Ländern geben.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Eigentlich eine Sache der Ärztekammer. Nach KV-Recherchen gibt es 1563 zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte in der Allgemeinmedizin. Nach KV-Schätzung ist nur ein Drittel aktiv.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Ja.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Die Koordinierungsstelle ist räumlich und personell bei der KV Hessen angesiedelt, die auch die Kosten hierfür trägt. Zwar besteht ein Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung wie in Paragraf 105 SGB V vorgesehen, dieser finanziert jedoch nicht die Koordinierungsstelle.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Es gibt die Koordinierungsstelle zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, Anfang 2012 von Kammer, Krankenhausgesellschaft, KV und Kompetenzzentren Allgemeinmedizin der Unis Frankfurt und Marburg gegründet.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Siehe Frage 4.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Neben dem Erfahrungsaustausch auf Bundesebene, zu dem die KBV einlädt, steht die KV in Kontakt mit den Koordinierungsstellen in Bayern und Baden-Württemberg zu einem informellen Austausch bei Bedarf.

KV Mecklenburg-Vorpommern

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Finanzielle Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung mit Gehaltskostenzuschüssen von mindestens 4800 Euro in der haus- oder fachärztlichen Praxis; Übernahme von Lohnnebenkosten in Höhe von 700 Euro in den ersten Monaten.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Die KV Mecklenburg-Vorpommern macht keine Angaben zur Zahl der geförderten Weiterbildungsstellen.

Welches Förderbudget ist geplant?: Keine Angabe.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Keine Angabe.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Keine Angabe.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Keine direkte Angabe. Aber Hinweise auf Förderung von Famulaturen, Unterstützung im PJ, Übernahme Fahrtkosten für Studenten zu Praktika in Praxen.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Koordination von Weiterbildungsstellen stationär und ambulant seit 2007; Koordinierungsstelle für allgemeinmedizinische Weiterbildung seit 2010; 30 000 Euro für das Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Koordinierungsstelle für allgemeinmedizinische Weiterbildung arbeitet seit April 2010.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Keine Angabe.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Keine Angabe.

KV Niedersachsen

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Jeder Arzt, der einen Weiterbildungsassistenten beschäftigt, erhält pro Monat 2400 Euro Unterstützung, egal, ob Haus- oder Facharzt. 2015 wurden 550 allgemeinärztliche und 393 fachärztliche Stellen gefördert.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Ein Drittel aller Stellen sind Teilzeit-Stellen. Die meisten Arbeitsverhältnisse sind also Vollzeit-Stellen.

Welches Förderbudget ist geplant?: Es ist kein Budget geplant. Die KVN fördert „ungehindert“, weil alle Fachgebiete Fördermittel von der KV erhalten. Die Kassen fördern 96 Facharzt-Vollzeit-Stellen.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Von den bundesweit 7500 Stellen entfallen zwischen neun und elf Prozent auf Niedersachsen – das liegt im Durchschnitt.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Ja.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Wenn man von 7500 Stellen bundesweit ausgeht, dann ist die Nachfrage nicht groß genug.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Da es noch keinen Bundesvertrag gibt, der nach Paragraf 75 geschlossen werden muss, gibt es auch noch keine Koordinationsstellen (Kompetenzzentren).

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Kann noch nicht beantwortet werden.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Kann noch nicht beantwortet werden.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Nein.

KV Nordrhein

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Aktuell werden 490 Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin gefördert. Welche Fachärzte gefördert werden, muss noch vereinbart werden. Der Förderbetrag je Vollzeitstelle betragt 4800 Euro monatlich.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Von den insgesamt geförderten 490 Weiterbildungsstellen arbeiten 122 Ärzte Teilzeit. Besetzt sind damit 252 Vollzeitäquivalente, weitere 25 kommen hinzu.

Welches Förderbudget ist geplant?: 2016 beläuft sich das Förderbudget der KV (vorläufig) auf 11,65 Millionen Euro. Für 2017 sind bisher für 209 Vollzeitäquivalente 8,9 Millionen Euro verplant. Die Zahl ist vorläufig.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Ja.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Der KV Nordrhein sind keine „Klagen“ über eine zu geringe Zahl von zur Weiterbildung ermächtigten Ärzten in Nordrhein bekannt.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Die Zuständigkeit für den Bereich der ärztlichen Weiterbildung liegt grundsätzlich bei der Ärztekammer Nordrhein.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: In NRW wurde eine gemeinsame Koordinierungsstelle mit je einer Geschäftsstelle in Nordrhein und in Westfalen-Lippe eingerichtet. Zur Finanzierung haben die Partner einen Verteilungsschlüssel vereinbart.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Beteiligte der gemeinsamen Koordinierungsstelle sind die KVen, die Ärztekammern und die Landeskrankenhausgesellschaft NRW. Jede Organisation übernimmt die Kosten der bei ihr errichteten Geschäftsstelle.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Die Verteilung der bundesweit zu fördernden vertragsärztlichen Stellen auf die KV-Bezirke für die allgemeinmedizinische Weiterbildung erfolgt nach Bevölkerungsanteil für den jeweiligen KV-Bezirk. Die ambulanten KV-spezifischen Soll-Förderzahlen basieren auf der gesetzlichen Förderzahl von bundesweit 7500 Stellen abzüglich der Gesamtförderzahl des stationären Bereichs. Die Verteilung der zu fördernden Stellen auf die KVen für die Weiterbildung der weiteren Facharztgruppen erfolgt analog.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Zur Nachwuchs-Förderung in der Allgemeinmedizin arbeiten wir mit der KVWL im Bereich der Stipendienprogramme von KVNO und KVWL eng zusammen. Eine darüber hinausgehende Abstimmung zur Weiterbildungsförderung gibt es nicht.

KV Rheinland-Pfalz

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Die KV fördert Weiterbildung mit 2400 Euro monatlich, hinzu kommt der gleiche Betrag von Kassen. Für die Allgemeinmedizin gibt es keine Stellenbegrenzung. Für die fachärztliche Weiterbildung sind 49 Stellen förderfähig. Fachgebiete sind noch offen.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: In der Allgemeinmedizin werden 238 Ärzte in Weiterbildung gefördert. Davon arbeiten 67 in Teilzeitanstellung. Das entspricht 33,5 Vollzeit-Äquivalenten.

Welches Förderbudget ist geplant?: 2017 plant die KV neben den 49 fachärztlichen Weiterbildungsstellen die Förderung von 160 Vollzeit-Äquivalenten in der Allgemeinmedizin. Im Jahr 2016 wurden bis August von der KV drei Millionen Euro bewilligt.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Nach derzeitigen Schätzungen wird die KV Rheinland-Pfalz keinen Ausgleich zahlen müssen.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Derzeit gibt es ausreichend von der Ärztekammer ermächtigte Weiterbildungspraxen. Ein Zuwachs wäre jedoch wünschenswert.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Wir verzeichnen in den letzten Jahren ein gestiegenes Interesse am Förderprogramm, jedoch müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, den Bedarf zu decken.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Hierzu laufen aktuell Gespräche mit der Landeskrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Ist noch Gegenstand von Verhandlungen (Stand Oktober).

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Ein Verteilungsschlüssel wird nur bei den Förderungen fachärztlicher Weiterbildungen zum Tragen kommen; die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Eine Zusammenarbeit oder Abstimmung findet auf der Bundesebene zwischen den beteiligten KVen und den Koordinierungsstellen statt.

KV Saarland

Im Saarland wird die allgemein- und fachärztliche Weiterbildung mit 4800 Euro je Stelle gefordert. In der Allgemeinmedizin handelt es sich um 71 Stellen, im fachärztlichen Bereich um zwölf Stellen. Dabei ist auch Teilzeit-Arbeit möglich. In welchem Ausmaß Ärzte in der Weiterbildung Teilzeit arbeiten, teilt die KV nicht mit.

Das Ausmaß der Förderung entspreche dem Gewicht des Saarlandes an der bundesdeutschen Bevölkerung.

Die Zahl der zur Weiterbildung ermächtigten Ärzte sei ausreichend. Noch nicht absehbar sei allerdings, ob alle vorhandenen Weiterbildungsstellen besetzt werden können.

Mit der Ärztekammer und der saarländischen Krankenhausgesellschaft sei eine Koordinierungsstelle für die allgemeineinmedizinische Weiterbildung eingerichtet worden, deren Finanzierung gesichert sei. Eine systematische Zusammenarbeit mit der benachbarten KV Rheinland-Pfalz ist nicht existent.

KV Sachsen

Die KV Sachsen fördert in diesem Jahr voraussichtlich 185 Vollzeitstellen in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, im Vorjahr waren es 165,4 Stellen. Entsprechend dem Bevölkerungsanteil von Sachsen an Deutschland müssten es allerdings mit 375 Stellen doppelt so viele sein. Seit Juli 2016 werden je Vollzeitstelle 4800 Euro gezahlt.

Das gleiche gilt für die fachärztliche Weiterbildung, in der knapp 50 Stellen gefördert werden. Dies gilt für die Augenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie, Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie HNO-Heilkunde.

Die KV fördert fachärztliche Weiterbildungen auch aus eigenen Mitteln.

In der ambulanten Versorgung gibt es eine ausreichende Zahl zur Weiterbildung ermächtigter Ärzte.

Engpässe sieht die KV eher in der stationären Versorgung aufgrund des Abbaus von Krankenhauskapazitäten. Das gilt insbesondere für die Weiterbildung in der Pädiatrie.

Zur Einrichtung von Koordinierungsstellen für die allgemeinmedizinische Weiterbildung existieren noch keine konkreten Pläne. (lup)

KV Sachsen-Anhalt

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: 2016 werden etwa 100 allgemeinmedizinische Stellen mit 4800 Euro gefördert, zusätzlich 500 Euro in unterversorgten Gebieten, 250 Euro bei drohender Unterversorgung. Die Zahl wird steigen. Fachärzte: Förderung von 27,5 Stellen.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Teilzeitstellen von mindestens 20 Stunden pro Woche sind förderfähig; zum Anteil der geförderten Teilzeitstellen macht die KBV keine Angabe.

Welches Förderbudget ist geplant?: Im laufenden Jahr beträgt das Förderbudget der KV und der Krankenkassen jeweils etwa drei Millionen Euro, insgesamt sechs Millionen Euro.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Die Verteilungsplanung erfolgt aus dem Anteil der Bevölkerung von Sachsen-Anhalt entsprechend seinem Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Ja.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Nicht zentral gelegene Praxen haben zum Teil Schwierigkeiten, Ärzte in Weiterbildung zu finden.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Ja, das ist durch Paragraf 8 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß Paragraf 75a SGB V geregelt.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Die Koordinierungsstelle für die Weiterbildung zum Facharzt in der Allgemeinmedizin – KOSTA. Es ist eine gemeinsame Einrichtung der Ärztekammer, der KV und der Krankenhausgesellschaft. Die Geschäftsstelle ist bei der Kammer.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Das ist in Paragraf 6 der Vereinbarung zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung geregelt.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Hierzu macht die KV Sachsen-Anhalt keine Angaben.

KV Schleswig-Holstein

In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Im Jahr 2015 wurden in der Allgemeinmedizin 241 Weiterbildungsstellen gefördert. Ab Oktober 2016 können auch fachärztliche Weiterbildungen gefördert werden. Auf Schleswig-Holstein entfallen rechnerisch 34,75 Stellen.

Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Es handelt sich 2015 um 175 Vollzeit- und 67 Teilzeitstellen. Das entspricht 125,9 Vollzeit-Äquivalenten.

Welches Förderbudget ist geplant?: Förderung in der Allgemeinmedizin ist nicht begrenzt. 2016 wurden bislang 3,65 Millionen Euro von KV und Kassen gezahlt.

Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Die KV geht davon aus, dass kein Ausgleich stattfinden wird.

Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Die KV geht von einer ausreichenden Zahl aus, mehr Weiterbilder in ländlichen Gebieten seien wünschenswert. Ärzte in Weiterbildung haben keine Probleme, Stellen zu finden.

Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?: Es ist davon auszugehen, dass mehr Ärzte weiterbilden werden. Die Nachfrage von Weiterbildern nach einem Arzt in Weiterbildung ist höher als umgekehrt.

Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Die Finanzierung der Koordinierungsstelle ist gesichert.

Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Es existiert eine Koordinierungsstelle für die Weiterbildung.

Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Bei den Ärzten für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ist die Förderung nicht limitiert.

Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Nein.

KV Thüringen

1.) In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: In Thüringen absolvieren 270 Ärzte eine allgemeinärztliche Weiterbildung, davon 103 ambulant. Ferner fördert die KV 41 fachärztliche Weiterbildungsstellen. Bis zu 159 hausärztliche Stellen können mit 4800 Euro gefördert werden.

2.) Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Von den 103 geförderten hausärztlichen Weiterbildungsstellen sind 93 Vollzeit- und zehn Teilzeitstellen. Im fachärztlichen Bereich sind es 22 Vollzeit-und fünf Teilzeitstellen.

3.) Welches Förderbudget ist geplant?: 2016 beträgt das Budget rund 2,6 Millionen Euro. Für 2017 sind rund 3,9 Millionen Euro geplant.

4.) Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Ja.

5.) Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Thüringen verfügt über 300 zur Weiterbildung berechtigte Ärzte. Das reicht aus, um den Bedarf zu decken. Aber mehr Weiterbilder sollen gewonnen werden.

6.) Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen?:

7.) Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Ja.

8.) Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Die Suche nach Ärzten in Weiterbildung bleibt in Thüringen eine Herausforderung. Die KV baut auf ein Förderprogramm zum Umstieg von Kliniken zur ambulanten Versorgung.

9.) Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin von KV, Ärztekammer und Krankenhausgesellschaft. Angegliedert ist das neue Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin an der Uni Jena, das Mitte 2016 seine Arbeit aufgenommen hat.

10.) Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Keine Antwort

KV Westfalen-Lippe

1.) In welchem Umfang fördert die KV wie viele allgemein- medizinische / fachärztliche (welche Fachgebiete) Weiterbildungsstellen?: Die KV fördert aktuell 249 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen. In der fachärztlichen Weiterbildung ist die Förderung auf maximal 100,95 Stellen begrenzt. Hier ist die Förderung noch nicht angelaufen.

2.) Handelt es sich hierbei um Vollzeitstellen? Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen? Wie viele Vollzeit-Äquivalente ergeben sich unter Berücksichtigung von Teilzeitstellen?: Von den im September 2016 geförderten allgemeinmedizinischen Weiterbildungsstellen sind 190 Vollzeit- und 59 Teilzeitstellen. Das sind 221 Vollzeit-Äquivalente.

3.) Welches Förderbudget ist geplant?: Die Hochrechnung für 2016 liegt bei 6,2 Millionen Euro, für 2017 ist ein Förderbudget von 9,25 Millionen Euro geplant.

4.) Entspricht das Ausmaß der Förderung dem Gewicht der KV in der deutschen Gesamtversorgung?: Ja.

5.) Gibt es ausreichend zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte?: Ja.

6.) Ist deren Nachfrage nach Ärzten in Weiterbildung hinreichend, um die gesetz- lichen Ziele zu erreichen?: Ja, die Nachfrage ist groß.

7.) Ist die Finanzierung der Koordinationsstellen nach Paragraf 73a Absatz 7 Nr. 3 und 4 SGB V gesichert?: Ja.

8.) Welche Koordinationsstellen gibt es in der KV?: Es gibt eine gemeinsame Koordinierungsstelle für NRW, an der die beiden Ärztekammern, die beiden KVen und die Landeskrankenhausgesellschaft NRW beteiligt sind.

9.) Nach welchem Schlüssel werden die Fördermittel verteilt?: Diese Frage ist noch offen.

10.) Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit Nachbar-KVen?: Ja, es gibt eine gemeinsame Koordinierungsstelle.

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