Kodierpflicht

Kein Thema für die Regierung

Der Bundesrat will die ambulante Kodierpflicht in die AMNOG-Novelle heben. Das lehnt die Regierung aber ab.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung lehnt eine Kodierpflicht für Vertragsärzte ab. Die entsprechende Forderung des Bundesrates führe zu einer "Überregulierung". Das erklärt die Regierung in ihrer Reaktion auf Forderungen der Länderkammer zum geplanten Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG). Die Länderkammer bezeichnete angesichts der Diskussion über die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA die Kodierpflicht als unerlässlich.

Krankenkassen reagierten "irritiert" über die Ablehnung der Regierung. Die Verbände der Betriebs-, Ersatz- und Innungskassen sowie der Knappschaft erklärten am Mittwoch, von Überregulierung könne keine Rede sein. Vielmehr sei die Kodierung allein schon nötig, um die Versorgungsqualität zu gewährleisten.

Abgelehnt wird von der Bundesregierung auch der Vorschlag des Bundesrats, bei Streit über Ergebnisse der Nutzenbewertung eine "Clearingstelle" einzuschalten. Diese unabhängige Instanz könne auch dazu beitragen, die Marktrücknahme (Opt-out) eines Medikaments durch den Hersteller zu verhindern. Doch aus Sicht der Regierung mangelt es einem solchen Mediatorgremium an Legitimation. Zudem könne die "Clearingstelle" nur "unverbindliche Empfehlungen" abgeben. Die bisherigen Möglichkeiten der Beteiligten, im Verfahren Stellung zu nehmen, seien "ausreichend".

Beim geplanten Arztinformationssystem haben die Länder dafür plädiert, auch die Pharmaindustrie bei der digitalen Aufbereitung der GBA-Beschlüsse einzubinden. Dieser "Konsultationsprozess" sei geboten, befand der Bundesrat. Die Bundesregierung nennt diese erneute Anhörung der Verbände "entbehrlich", da "kein weiterer Erkenntnisgewinn" zu erwarten wäre.

Eindeutig ablehnt die Regierung auch die Forderung, Medikamente, die vor 2011 erstmals zugelassen wurden, stärker als bisher nachträglich in die Nutzenbewertung einzubeziehen. Dies sei nur in Einzelfällen sinnvoll. Aufgreifkriterium soll laut dem Gesetzentwurf sein, wenn ein Hersteller für ein bereits eingeführtes Präparat einen neuen Unterlagenschutz beantragt. Eine "umfassende Bewertung dieses Marktsegments" werde es hingegen nicht geben.

Trotz des Widerstands einzelner Länder hat der Bundesrat keinen Einspruch gegen die geplante Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen erhoben. Bei der Formulierung der nötigen Rechtsverordnung sagt die Regierung zu, darauf zu achten, dass das zentrale Regelungsziel tatsächlich erreicht wird: nämlich den Verhandlungsspielraum zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband zu erhöhen. Pharmaverbände werben für ein Ende der öffentlichen Listung der Erstattungsbeträge, weil Deutschland Preisreferenzland für viele andere europäische Länder ist. (fst)

Mehr zum Thema

Kommentar

Regresse: Schritt in die richtige Richtung

Bürokratieabbau in der Praxis

Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen