KVWL

"Lehnen Verantwortung für Ausgaben der Kassen ab!"

Bei Richtgrößen will die KV Westfalen-Lippe künftig auf die Definition von Leitsubstanzen und Zielkorridoren setzen. Doch ganz auf Prüfungen verzichten kann man derzeit noch nicht.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DORTMUND. In Westfalen-Lippe haben die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) und die Krankenkassen die Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2017 abgeschlossen. Dabei soll die Qualität der Verordnungen weiter in den Vordergrund rücken, die Richtgrößenprüfungen sollen weiter an Bedeutung verlieren, sagte KVWL-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden bei der Vertreterversammlung in Dortmund: "Wir definieren Leitsubstanzen, wir definieren Zielfelder und bewerten darüber die qualitative Wirtschaftlichkeit der Verordnungen."

Diese neue Systematik war Anfang 2016 eingeführt worden. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit werde dabei in zwei Bereiche mit unterschiedlicher Verantwortlichkeit geteilt, erläuterte Dryden. In den vergangenen Jahren habe die ökonomische Wirtschaftlichkeit die Richtgrößenprüfungen dominiert. Angesichts der zunehmenden Intransparenz im Arzneimittelbereich könnten die Ärzte für die ökonomische Seite der Verordnungen nicht mehr die Verantwortung übernehmen, betonte er.

Preise als Betriebsgeheimnis

"Damit meine ich nicht allein den Blindflug bei Durchschnittsprüfungen, sondern insbesondere die Einführung und Umsetzung von Rabattverträgen." Die damit erzielten Preisvereinbarungen seien stets als Betriebsgeheimnis der Krankenkassen behandelt worden.

"Damit hatte der Arzt in Westfalen-Lippe bei 72 Prozent der von ihm verordneten DDDs, entsprechend zwei Drittel seiner Verordnungen, überhaupt keine Transparenz über die Kosten, die mit seiner Verordnung verbunden waren", sagte Dryden.

Hatte der Arzt in der Vergangenheit ein Generikum verordnet, der Apotheker wegen eines Rabattvertrags aber ein Originalpräparat abgegeben, konnten die Kosten für die Kasse zwar sinken, das Budgetkonto des Arztes wurde aber mit dem Apothekenpreis des Originals belastet, sagte Dryden.

Trotz einer im Grund sparsamen Verordnungspraxis bestand für den Arzt also Regressgefahr. Das wolle die KVWL besser machen. "Wir lehnen die ökonomische Verantwortung für die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen ab." Das Aushandeln wirtschaftlicher Preise für die Arzneimittelversorgung sei ihre Sache und nicht die der Ärzte.

Stattdessen setze die KVWL auf die qualitative Verantwortung. "Mein Grundmotto ist: Der Arzt stellt verantwortlich die Indikation und wählt für den richtigen Patienten zum richtigen Zeitpunkt das richtige Arzneimittel in der richtigen Dosierung und Behandlungsdauer." Dieses Ziel verfolge man in Westfalen-Lippe mit der Definition von Leitsubstanzen und Zielkorridoren.

Ein völliger Verzicht auf Richtgrößenprüfungen sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, sie rückten aber in den Hintergrund. "Die Richtgrößen werden erst wirksam, wenn ein Verordner die Zielvorgaben massiv verfehlt", sagte er.

Die Richtgrößenprüfungen fungieren in seinen Augen als eine Art Auffangnetz. "Ich möchte nicht, dass durch eine neue Struktur der Steuerung und Bewertung mehr Kolleginnen und Kollegen als zuvor in eine Prüfung oder gar einen Regress geraten."

Ermutigende Hinweise

Das erste Jahr unter den neuen Bedingungen habe ermutigende Hinweise gegeben, dass das System funktioniert, berichtete Dryden. Er wolle aber Sicherheit. "Wenn sich nach zwei bis drei Jahren herausstellt, dass unsere neue Steuerung so effektiv ist, dass sowohl unsere Mitglieder als auch die Kassen keinen Schaden dadurch haben, werden wir dieses Netz abbauen", kündigte er an.

Das Arznei- und Heilmittelvolumen steigt 2017 in Westfalen-Lippe um 3,5 Prozent auf knapp 3,3 Milliarden Euro. Arzneimittel zum Indikationsbereich Hepatitis C sind nicht erfasst, sie werden gesondert betrachtet.

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