Selbstverwaltungs-Gesetz

Grüne wollen härteren Zugriff auf KBV & Co

Die SPD betont den Wert der Selbstverwaltung, will aber Kontrollrechte nachschärfen. Den Grünen ist der Gesetzentwurf zu mau.

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BERLIN. Bekenntnis zur Selbstverwaltung einerseits, Klatsche für die KBV andererseits: Die Bundesregierung wird am Selbstverwaltungsstärkungsgesetz festhalten, betonte BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) bei der ersten Beratung des Gesetzes am Donnerstagabend. Die Reden wurden nur zu Protokoll gegeben.

Dabei kommt insbesondere die KBV schlecht weg: Man könne über die Vorgänge dort nur den Kopf schütteln, sagte Hilde Mattheis (SPD). "Einige wenige" hätten dem Ansehen der Kassenärzte "enorm geschadet". Reiner Meier (CSU) äußerte "größtes Befremden" über einzelne Vorgänge und konstatierte, die Selbstverwaltung habe "schon bessere Tage erlebt".

Absage an eine Fachaufsicht

Auf Drängen der SPD sei bereits der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Vergleich zur ersten Entwurfsfassung deutlich verändert worden, berichtete Mattheis. Der Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt sei ebenso nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten wie die Eingriffe in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Es bleibe bei einer Rechtsaufsicht des BMG über die Selbstverwaltungsgremien in der GKV. "Einer Fachaufsicht erteile ich eine klare Absage", so Mattheis.

Aus Sicht von Harald Terpe (Grüne) ist das zu viel der Milde. Der Gesetzentwurf sei "merkwürdig lückenhaft". Es fehle eine Vorabkontrolle der Haushaltspläne wie auch die Genehmigung von Geldanlagen oder Darlehen, kritisierte Terpe. Er monierte, dass das BMG über Jahre hinweg den Vorgängen in der KBV "tatenlos zugesehen" habe und verlangte einen Kulturwandel im Ministerium.

"Eine Stärkung der Aufsichtsrechte auf dem Papier ändert nichts, solange nicht die Bereitschaft bestehe, diese Rechte im Ernstfall auch wahrzunehmen", sagte Terpe. Dass im Entwurf Eingriffe in die Richtlinienkompetenz des GBA wieder gestrichen wurden, begrüßt der Arzt. Denn dies hätte eine "Politisierung von fachlichen Entscheidungen" nach sich gezogen, "die keiner von uns will".

Stärkung der Patientenvertretung

Für die Linksfraktion ist die "Marktorientierung" im Gesundheitswesen ein Grund des Übels, da "jeder nur noch seinen Nutzen sieht und eine gemeinsame Kooperation zum Nutzen aller auf dem Rückzug ist". Als Gegengewicht wollen die Linken die Patientenvertretung massiv stärken. In einem Antrag fordert die Fraktion, die Patientenorganisationen müssten im GBA das Recht erhalten, zwei der drei unparteiischen Mitglieder zu benennen. Zudem müsse die Patientenvertretung finanziell besser ausgestattet werden.

Für den 23. Januar ist die Anhörung des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes im Gesundheitsausschuss geplant, bereits am 26. oder 27. Januar will der Bundestag das Gesetz dann beschließen. (fst)

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