Baden-Württemberg

KV schärft bei Förderung von Praxen nach

Die KV unterstützt in etlichen Regionen die Niederlassung, darf aber PJ-ler nicht mehr extra fördern.

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STUTTGART. Die KV Baden-Württemberg schärft die Förderung der Niederlassung von Ärzten in Regionen nach, bei der sich Unterversorgung abzeichnet. Die entsprechende Richtlinie des Programms "Ziel und Zukunft" (ZuZ) hat die Vertreterversammlung bei ihrer jüngsten Sitzung novelliert.

Zu den Anreizen im Rahmen von ZuZ gehört ein Fallwertzuschlag. Bislang galt hier als Höchstgrenze ein Zuschlag von bis zu 150 Prozent des Fallzahlendurchschnitts der jeweiligen Fachgruppe. Diese Vorgabe wurde jetzt ersetzt durch eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro pro Quartal. Aktuell greift die Förderung in den Mittelbereichen Eberbach, Horb und Öhringen sowie in 14 weiteren Gemeinden.

Förderung von PJ-lern kollidiert mit BaföG

Seit August 2016 wurde auch der hausärztliche Nachwuchs im Praktischen Jahr gefördert. Das musste die KV nun zurücknehmen, um eine Kollision mit der Approbationsordnung zu vermeiden. Denn dort ist in Paragraf 3 Abs. 4 festgelegt, dass die Förderung nicht den BaföG-Höchstsatz 649 Euro pro Monat übersteigen darf. Zusätzlich zu den bundesweit 595 Euro für PJ-ler sollte der Nachwuchs in Fördergebieten 300 Euro extra erhalten – mehr als das BaföG erlaubt.

Bislang, berichtete KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner, sind im Rahmen von ZuZ 13 Niederlassungen im Südwesten gefördert worden. Dabei habe es sich um acht Neugründungen und fünf Praxisübernahmen gehandelt. Gefördert wurden bisher zudem vier Nebenbetriebsstätten sowie zehn Anstellungen von Ärzten.

Fechner stellte auch Ergebnisse des Ideenwettbewerbs "Innovative Versorgungsmodelle" vor, den die KV ausgeschrieben hat. Gefördert werden sollen Zusammenschlüsse von Vertragärzten, bei denen moderne Kommunikationstechnologien und telemedizinische Anwendungen eingesetzt werden. 27 Projektanträge sind eingereicht worden. Acht Projekte mit 604 beteiligten Ärzten sollen insgesamt eine Förderung von zusammen 2,1 Millionen Euro erhalten.

Beteiligte Praxen bekommen von der KV pauschal 2000 Euro je Praxis sowie nochmals bis zu 1500 Euro für die Erweiterung ihrer Hard- und Software. Die höchste Fördersumme mit jeweils 120 teilnehmenden Ärzte, nämlich 420.000 Euro, sollen erhalten: Ein Projekt, bei dem Praxen durch die PVS-unabhängige Software ViViAN vernetzt werden sowie eine Coachingplattform im Internet. Diese soll den Lebensstil der Patienten positiv beeinflussen und helfen, kardiovaskuläre Krankheiten zu vermeiden. (fst)

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