Thesenpapier des MB

Plädoyer für Qualität in der Weiterbildung

Ärztliche Weiterbildung hängt eng mit der Versorgungsqualität zusammen. Daher fordert der Marburger Bund, auf diesen Punkt künftig mehr Augenmerk zu legen – nicht zuletzt durch eine Stärkung der Ärztekammern.

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Ökonomischer Druck und hohe Arbeitsbelastung im Krankhaus lassen jungen Ärzten oft wenig Zeit, sich um die Weiterbildung zu kümmern.

Ökonomischer Druck und hohe Arbeitsbelastung im Krankhaus lassen jungen Ärzten oft wenig Zeit, sich um die Weiterbildung zu kümmern.

© TommL / Getty Images / iStock

BERLIN. Der Marburger Bund (MB) hat heute in Berlin ein Thesenpapier vorgestellt, in dem er die wichtigsten Aspekte für eine strukturierte Weiterbildung formuliert. Denn diese sichere die Qualität der ärztlichen Berufsausübung und sei wesentliche Voraussetzung für die Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung, heißt es darin einleitend.

Zugleich sollten die Ärztekammern als Garanten einer unabhängigen Weiterbildung gestärkt werden. Um auch künftig die Qualifikation in allen Bereichen fachärztlicher Tätigkeit zu gewährleisten, müssen die Kompetenzen der Landesärztekammern als Organisatoren und unabhängige Richtliniengeber der Weiterbildung gestärkt werden, so eine Forderung des MB. Die zunehmende Reglementierung der Weiterbildung durch das Sozialrecht erschwere allerdings diese Aufgabe. Die Politik sei aufgefordert, insbesondere bei gesetzgeberischen Entscheidungen zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen die im Landesrecht festgeschriebenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der Landesärztekammern anzuerkennen und zu wahren.

Zugleich kritisiert der MB, dass die derzeitigen, durch den ökonomischen Druck entstandenen Arbeitsbedingungen insbesondere im stationären Bereich von hoher Arbeitsverdichtung, permanenter Unterbesetzung und hoher Personalfluktuation geprägt seien. Jungen Ärztinnen und Ärzte oft somit oft ausreichend Zeit für die Facharztweiterbildung.

Hier müssten die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte von "unnötiger Verwaltungsarbeit und Dokumentation entlastet werden und mehr Zeit für den in der Weiterbildungsordnung verlangten Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten erhalten", so der MB.

Und auch in der ambulanten Weiterbildung in der vertragsärztlichen Versorgung – in Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren – sieht der MB Mängel. Vor allem gehe es darum , dass die angestellten Ärzte in der ambulanten Weiterbildung nicht schlechter gestellt sein sollten als ihre Kollegen in der stationären Weiterbildung.

Arbeitsleistungen, die von Ärzten während der ambulanten Weiterbildung gegenüber Patienten erbracht werden, müssen entsprechend den hierfür festgelegten vertraglichen oder tariflichen Bedingungen vergütet werden. In dieser Hinsicht darf es keine Unterschiede zwischen ambulanter und stationärer Versorgungsebene geben.

Einen grundlegenden Wandel ermögliche die auf dem 120. Deutschen Ärztetag im Mai 2017 zur Diskussion stehende Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung vor mit ihren Vorschlägen zu einer besseren inhaltlichen Strukturierung der Weiterbildung .

Aufgabe der Ärztekammern sei es unter anderem den 2009 begonnenen Prozess der Evaluation der Weiterbildung fortzuführen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für ihre Arbeit nutzen. "Überall dort, wo Defizite erkennbar werden, sind Korrekturen vorzunehmen. Durch geeignete Auditverfahren sind die strukturellen Voraussetzungen und die Qualität der Weiterbildung unter Einbeziehung der Beteiligten zu überprüfen und weiterzuentwickeln", heißt es im Thesenpapier dazu. (run)

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