KV Berlin

Wahl von KV-Vorstand Scherer muss wiederholt werden

Die Berliner KV-Vorstände hätten strikt getrennt gewählt werden müssen – weil das nicht eingehalten wurde, ist die Wahl von KV-Berlin-Vorstand Scherer nicht gültig, so das Sozialgericht.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Kam von Bremen nach Berlin: der Jurist Günter Scherer.

Kam von Bremen nach Berlin: der Jurist Günter Scherer.

© KV Bremen

BERLIN. Die Turbulenzen in der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin nehmen noch kein Ende. Jetzt hat das Sozialgericht (SG) Berlin festgestellt, dass die Vorstandswahl teilweise satzungswidrig war. Der Gerichtsentscheidung vom Mittwoch zufolge war die Wahl des dritten Vorstandsmitgliedes ungültig. Sie muss wiederholt werden.

Diese Entscheidung trifft den Juristen Günter Scherer, der für seine neue Aufgabe in Berlin eine langfristige Festanstellung im Vorstand der KV Bremen gekündigt hatte. Scherer plädierte in einer ersten Reaktion dafür, die Wahl zu wiederholen, wie es das Gericht fordert. "Aus heutiger Sicht halte ich es persönlich es für wichtiger, dass Klarheit und Rechtssicherheit eintreten – für die KV Berlin, aber auch für mich persönlich," sagte er der "Ärzte Zeitung". Dies müsse schnell geschehen. Zunächst müsse jedoch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Das Sozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Vorstandswahl in der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin nicht wie vorgeschrieben in getrennten Wahlgängen erfolgt sei. Als abgeschlossen gilt ein Wahlgang demnach dann, wenn das Ergebnis bekannt gegeben ist. In der Wahl-Sitzung der VV am 11. Februar wurden zwar die Abstimmungen getrennt vorgenommen. Die Ergebnisse für die Wahlen zum ersten, zweiten und dritten Vorstandsmitglied hat die VV-Vorsitzende Dr. Christiane Wessel jedoch erst im Anschluss an den dritten Wahlgang bekannt gegeben.

Die Satzung der KV Berlin regelt nicht ausdrücklich, wann ein Wahlgang als abgeschlossen gilt. VV-Chefin Wessel verwies jedoch im Nachgang wiederholt darauf, dass sie sich bei der Rechtsaufsicht rückversichert habe, ob ihr Vorgehen korrekt sei.

Das Gericht kritisierte, dass die KV-Vertreter das Ergebnis des jeweils vorhergegangenen Wahlgangs nicht mitgeteilt bekommen hätten. Dadurch sei ihnen die Möglichkeit genommen worden, im folgenden Wahlgang auf das Ergebnis des vorherigen Wahlganges zu reagieren. Dabei bezog sich das SG Berlin auf eine Festlegung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1992. Dort heißt es den Angaben zufolge ausdrücklich, dass es Sinn und Zweck getrennter Wahlgänge sei, den Wählenden die Möglichkeit zu geben, bei ihrer Entscheidung das Ergebnis des vorangegangenen Wahlgangs zu berücksichtigen.

Aus diesem Grund trifft die aktuelle Gerichtsentscheidung nur Scherer und nicht auch die anderen Mitglieder im KV-Vorstand. Denn die KV-Vorsitzende Dr. Margret Stennes war als erste gewählt worden, und der als Zweiter gewählte Hausarzt Mathias Coordt ist zwischenzeitlich zurückgetreten. Bei der Wahl seines Nachfolgers Dr. Burkhard Ruppert im Mai standen die beiden anderen Vorstandsposten bereits fest.

Das Gericht ist mit seiner Entscheidung der Wahlanfechtung des Hausarztes Dr. Franz-Peter Reinardy teilweise gefolgt. Der Praktische Arzt aus Berlin-Tiergarten hatte seinen Gang vor Gericht Anfang März damit begründet, dass die Einladung zu der Wahl-Sitzung nicht rechtzeitig erfolgt sei und die Wahl nicht in getrennten Wahlgängen abgehalten worden sei. Mit einem Eilantrag hatte er vor Gericht jedoch keinen Erfolg. Diesen Antrag hatte das Sozialgericht schon im Mai abgelehnt mit der Begründung, dass es kein Eilbedürfnis sehe (wir berichteten).

Bis es in der KV Berlin Klarheit über den dritten Vorstandsposten gibt, dürfte noch einige Zeit vergehen. Die Körperschaft könnte gegen das Urteil des SG in Berufung gehen, denn es ist noch vorläufig. Ihre offizielle Stellungnahme lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Doch selbst wenn die Hauptstadt-KV auf den weiteren Rechtsweg verzichtet, kann die Wahl erst nach der Sommerpause der Vertreterversammlung in der September-Sitzung wiederholt werden.

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