KV Berlin

Ratlosigkeit nach ungültiger Wahl

Nachdem das Sozialgericht die Wahl von KV-Vorstandsmitglied Scherer für ungültig erklärt hat, ist unklar, wie es weitergeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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BERLIN. Wie geht es weiter an der Spitze der KV Berlin? Diese Frage bleibt nach dem Gerichtsurteil über die Vorstandswahl vorerst offen.

Das Sozialgericht Berlin hat am Mittwoch entschieden, dass die Wahl des versorgungsbereichs-unabhängigen Vorstandsmitglieds Günter Scherer satzungswidrig gewesen sei. Nach Auffassung des Gerichts hätten der Vertreterversammlung vor der Wahl Scherers die Ergebnisse der beiden anderen Wahlgänge bekannt sein müssen. Die Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Christiane Wessel wies darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. "Zunächst bleibt alles unverändert, Herr Scherer ist weiterhin Mitglied im Vorstand der KV Berlin", sagte Wessel.

Wie es nun weitergeht, ließ sie jedoch offen. "Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Diese werden wir abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden", sagte Wessel.

Der Hausarzt Dr. Franz-Peter Reinardy, der die Klage angestrengt hatte, hält eine zeitnahe Klärung für sinnvoll. Der Praktische Arzt hatte mit seinem Eilantrag zunächst keinen Erfolg gehabt. Wie KV-Vorstand Scherer plädiert er für eine möglichst baldige Nachwahl. "Wir haben eine objektive Überprüfung der Vorstandswahl vom 11. Februar für nötig gehalten. Die hat jetzt ergeben, dass unsere Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl berechtigt waren", sagte Reinardy der "Ärzte Zeitung".

Eine unglückliche Rolle hat dabei aus Sicht des Hausarztes die Rechtsaufsicht in der Senatsgesundheitsverwaltung gespielt. Denn sie hat nach Wessels Angaben den geplanten Wahlablauf schon vor der Wahl als satzungs- und rechtskonform bestätigt. "Die Rechtsaufsicht hat versagt", meint Reinardy. Sowohl die Hausjuristen der KV als auch die Rechtsaufsicht stellten nach Wessels Angaben im Anschluss an die Klageerhebung im Februar selbst bei einer zweiten Prüfung keinen Wahlfehler fest.

Auf die Ärzte in Berlin wirkt sich die Unklarheit über die Beständigkeit der personellen Besetzung an der KV-Spitze vorerst nicht aus. Verträge, die Scherer geschlossen hat, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, haben nach KV-Angaben in jedem Fall Bestand. (ami))

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