Baden-Württemberg

Klinikqualität: TK drängt auf harten Kurs

Die Techniker Kasse in Baden-Württemberg fordert, den Krankenhausplan stärker auf Qualität auszurichten.

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STUTTGART. Baden-Württemberg sollte bei einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung vorangehen und nicht auf Impulse des Bundesgesetzgebers warten. Dafür hat sich die Techniker Krankenkasse bei einem Pressegespräch in Stuttgart ausgesprochen.

Der Leiter der TK-Landesvertretung, Andreas Vogt, warb für einen Dialogprozess im Landeskrankenhausausschuss. Gemeinsam mit Kliniken, Kassen und Experten sollten Leistungen definiert werden, die einer besonderen Behandlungskompetenz der Häuser bedürfen. Diese dürften dann unter strengen Evaluationsvorgaben nur in Zentren erbracht werden. Vogt nannte als Beispiele die neonatologische Versorgung, humangenetische Diagnostik oder den perkutanen Aortenklappenersatz (TAVI).

Vogt forderte, die medizinischen Ergebnisse sollten bei der Entscheidung der Frage, ob ein Krankenhaus GKV-Patienten behandeln darf, "eine wichtige Rolle spielen".

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat die große Koalition es prinzipiell ermöglicht, dass Fachabteilungen oder sogar ganze Kliniken wegen mangelnder Qualität aus dem Landeskrankenhausplan genommen werden können. Im ersten Schritt stehen gynäkologische Operationen sowie Leistungen in der Geburtshilfe und in der Mammachirurgie im Fokus. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wertet die Daten der Kliniken aus und leitet sie einmal pro Jahr an die Planungsbehörden der Länder weiter.

Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gingen deutlich weiter als die seit 2005 praktizierte externe stationäre Qualitätssicherung (QS), erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des Unterausschusses für Qualitätssicherung im GBA. Die bisherige QS sei auf operative Prozeduren ausgerichtet, künftig soll hingegen die Bewertung der Versorgungsqualität einer ganzen Abteilung durch ein Indikatorenset möglich sein.

Wo die externe QS nur eine Differenzierung in qualitativ auffällig versus unauffällig erlaubt, sollen die Planungsindikatoren eine Unterscheidung in gute, durchschnittliche und unzureichende Qualität im Vergleich zu anderen Kliniken ermöglichen. Bis Mai 2018 muss das IQTIG ein Konzept für weitere Indikatoren und weitere Leistungsbereiche vorlegen.

Der Haken am KHSG: Die Länder können die Geltung der Qualitätsindikatoren außer Kraft setzen. Bayern hat dies bereits angekündigt. Das baden-württembergische Sozialministerium will nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" den gleichen Weg gehen. Man wolle eigenständig – ohne Bindung an die Qualitätsvorgaben des Bundes – über die Aufnahme weiterer Indikatoren in den Krankenhausplan entscheiden, wird ein Ministeriumssprecher zitiert.

Dabei hatte TK-Landeschef Vogt noch gefordert, Baden-Württemberg sollte die Messlatte der IQTiC-Indikatoren "souverän überspringen".(fst)

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