Berufsordnung geändert
Bayerischer Ärztetag präzisiert Doku-Pflichten
MÜNCHEN. Auf Beschluss des Bayerischen Ärztetages soll die Berufsordnung für Ärzte mit Blick auf Dokumentationspflichten geändert werden. Danach sollen Patienten jederzeit ihre Akte sehen dürfen, es sei denn "erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter" stünden dem entgegen.
Der Arzt habe zudem die Möglichkeit, einzelne Aufzeichnungen auszunehmen, "wenn sein Interesse am Schutz seines Persönlichkeitsrechts das Interesse des Patienten an der Einsichtnahme überwiegt". Der neue Paragraf soll ab Anfang 2018 gelten.
Der Änderung waren Rechtsstreitigkeiten vorausgegangen: Der Ärztetag und das Gesundheitsministerium vertraten unterschiedliche Auffassungen, ob die Regelung Patientenrechte ausreichend berücksichtigt. (cmb)