Baden-Württemberg

Psychiatrie: Kammer für mehr Kapazität

Die Kammer fordert das Land auf, die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung auszubauen.

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STUTTGART. Die Vertreter der Ärztekammer Baden-Württemberg haben bei ihrer jüngsten Sitzung zu einer Vielzahl berufspolitischer Themen Stellung genommen:

- Psychosomatische Grundversorgung: Der Bundesärztekammer empfehlen die Delegierten, die psychosomatische Grundversorgung auch bei Kinder- und Jugendärzten in die Musterweiterbildungsordnung aufzunehmen. Bei Hausärzten und in der Gynäkologie sei diese schon lange obligater Bestandteil.

- Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung: Baden-Württemberg sei nach Bayern das Land mit der schlechtesten Ausstattung kinder- und jugendpsychiatrischer Betten. Die überlasteten Fachkliniken reagierten mit Überbelegungen und "(vor)schnellen Entlassungen". Damit wachse das Risiko der Chronifizierung psychischer Störungen. Das Land müsse daher mehr Versorgungskapazitäten schaffen.

- Entlassmanagement: Das im Oktober gestartete Entlassmanagement in Krankenhäusern basiere auf einer "wirklichkeitsfernen" Rahmenvereinbarung zwischen Krankenhäusern und KBV. Es fehle eine Gegenfinanzierung. Kassen müssten zusätzliches Geld über einen höheren Landesbasisfallwert zur Verfügung stellen. Vertragsärzte werden aufgerufen, bei der Einweisung von Patienten vermehrt den Bundesmedikationsplan (BMP) zu nutzen. Erschwerend komme hinzu, dass der BMP nicht in jedes Praxisverwaltungssystem integriert sei.

- Investitionskostenförderung: Die Delegierten rufen die Landesregierung auf, nicht wie im Doppelhaushalt 2018/19 vorgesehen, die Förderung zu kürzen. Schon bisher sei der Abbau des Investitionsstaus nicht möglich gewesen. Laut Etatentwurf sollen die Mittel jährlich um rund 25 Millionen auf dann 402 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden.

- Elektronischer Arztausweis: Die Delegierten fordern, dass die Gebühren für den Ausweis angestellten Ärzten vom Arbeitgeber erstattet werden. Es handele sich um ein Arbeitsmittel.

- Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte: Den Vorstand der Ärztekammer fordern die Delegierten auf, dass die Kenntnisprüfung von der ärztlichen Selbstverwaltung organisiert wird. Vorbild solle die Abnahme der Fachsprachenprüfung sein, die von den vier Bezirksärztekammer vorgenommen wird. Hingegen befinde sich die Kenntnisprüfung in den Händen der Approbationsbehörde, "die sich zum Teil privatwirtschaftlich organisierter Partner bedient".(fst)

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