Notfallversorgung

Bereitschaftsdienst: Sachsens KV-Chef wirbt für Gebühr

Heckemann schlägt eine Kostenbeteiligung der Patienten auch für Rettungseinsätze vor. Er glaubt, diese Steuerung sei unverzichtbar.

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DRESDEN. Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, hält eine Gebühr für die Nutzung des Bereitschaftsdienstes für notwendig. Sie sei erforderlich, "um weitere Kostensteigerungen und die Aufblähung des Bereitschaftsdienstes zu vermeiden sowie den Erfolg der Bereitschaftsdienstreform zu sichern", sagte Heckemann bei der jüngsten Vertreterversammlung (VV) der KV in Dresden.

Bei der VV im Oktober hatte die KV beschlossen, ihren Bereitschaftsdienst in Sachsen zu reformieren. Heckemann hält die Gebühr für eine "Steuerungsmaßnahme, die das Verhalten der Patienten nachhaltig beeinflusst". Dies sei im Interesse der Versichertengemeinschaft – sowohl mit Blick auf die qualifizierte Versorgung dringlicher Notfälle als auch mit Blick auf stabile Beitragssätze. Für Notfälle und Rettungseinsätze schlug der KV-Chef ebenfalls eine Gebühr vor. Heckemann erinnerte, die Politik habe den Vertragsärzten aufgetragen, "der übermäßigen Inanspruchnahme der Notfallaufnahmen durch die Einrichtung von Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern entgegenzuwirken". Gelinge dies nicht, sei mit weiteren Eingriffen der Politik zu rechnen. Dies würde die Handlungsspielräume der KV erheblich einschränken, warnte Heckemann .

Er versteht die Reform des Bereitschaftsdienstes als ein "lernendes System". Zuerst solle es eine Pilotphase mit der Einrichtung von Bereitschaftsdienstpraxen in Modellregionen geben. Die dabei gewonnen Erkenntnisse würden in die fortlaufende Weiterentwicklung der Strukturen einfließen.

Auf der VV wurde außerdem beschlossen, die Förderung für Ärzte in Weiterbildung zu ändern. Dazu wurde die Mindestdauer von einem Jahr auf ein halbes Jahr verkürzt. Vor einem Jahr hatte die KV noch umgekehrt diese Mindestdauer von einem halben Jahr auf ein Jahr erhöht.

KV-Vorstandsvize Dr. Sylvia Krug begründete diesen Schritt damit, dass es erklärtes Ziel der KV sei, alle ambulanten Weiterbildungsabschnitte zu unterstützen, auch wenn diese von der Bundesvereinbarung nicht erfasst werden.

Diese Vereinbarung sehe dafür ein Jahr vor. Im Vorjahr hatte die KV die Dauer an die Bundesvereinbarung angepasst. "Allerdings resultierte daraus eine Diskrepanz zum originären Ziel der Förderung, alle ambulanten Weiterbildungsabschnitte zu fördern", sagte Krug. Daher wurde nun die Mindestweiterbildungsdauer bei der KV Sachsen wieder von zwölf auf sechs Monate verkürzt. (sve)

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