Pädiater-Weiterbildung

Kammer für Aufwertung der Psychosomatik

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DÜSSELDORF. Die Bundesärztekammer sollte in der neuen Muster-Weiterbildungsordnung die psychosomatische Grundversorgung bei Pädiatern zu einem obligaten Bestandteil machen. Dafür hat sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein ausgesprochen. Die Berücksichtigung von psychosomatischen Aspekten sei eine grundlegende Aufgabe gerade in der Hausarztversorgung und schon lange in der Weiterbildung von Allgemeinmedizinern und Gynäkologen verankert, heißt es in dem einstimmig verabschiedeten Antrag. Der 80-Stunden-Kurs müsse auch für Kinder- und Jugendärzte verpflichtend werden. "Die psychosomatische Grundversorgung ist ein großer Teil unserer Arbeit", so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte. (iss)

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