Laborreform

Wirtschaftlichkeitsbonus fürs Labor wird neu aufgestellt

Mit der Laborreform, die zum 1. April 2018 kommen soll, will die KBV die Mengensteigerung im Labor in den Griff bekommen. Der Streit zwischen Haus- und Fachärzten über die Finanzierung des Labornachschusses scheint weitgehend beigelegt zu sein.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Hauptziel der Reform ist es, "die überproportional wachsenden Ausgaben im Labor in den Griff zu bekommen", heißt es in einer Mitteilung der KBV.

Hauptziel der Reform ist es, "die überproportional wachsenden Ausgaben im Labor in den Griff zu bekommen", heißt es in einer Mitteilung der KBV.

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BERLIN. Die Laborreform ist beschlossen. Das Paket, das zum 1. April 2018 in Kraft treten soll, wurde bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dem Vernehmen nach nicht mehr in Frage gestellt. Nun sind alle gespannt, welche Auswirkungen die Reform auf die Laboranforderungen durch Haus- und Fachärzte haben wird. Die Erinnerung an die durchschlagende Wirkung der Laborreform von 1999 ist bei den Laborärzten noch frisch. Damals waren die Anforderungen zunächst drastisch eingebrochen, vieles musste korrigiert werden.

Die wichtigsten Punkte der Reform, deren Eckpunkte, auf die sich KBV und Spitzenverband der Krankenkassen im Bewertungsausschuss vor Kurzem geeinigt hatten, hat die KBV am Donnerstagabend mitgeteilt:

  • Änderungen beim Wirtschaftlichkeitsbonus,
  • neue Nachschussregeln für Haus- und Fachärzte,
  • eine sinkende Mindestquote für die Vergütung von Laborleistungen und
  • die Möglichkeit individueller Budgets für Laborärzte.

Hauptziel der Reform ist es, "die überproportional wachsenden Ausgaben im Labor in den Griff zu bekommen", wie es in der Mitteilung heißt. Diese stiegen jedes Jahr um rund fünf Prozent und damit deutlich schneller als die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV). Die Folge: Es fließt derzeit immer mehr Geld in Laborleistungen, das aus anderen Versorgungsbereichen abgezogen wird. Basis der Reform seien die Beschlüsse der KBV-Vertreterversammlung aus dem vergangenen Jahr.

Direkte Auswirkungen auf die Honorierung der Haus- und Fachärzte werden die Änderungen beim Wirtschaftlichkeitsbonus haben. Er soll insgesamt im Vergleich zu heute steigen, und er soll anders berechnet werden als bisher: Um den Anreiz für eine wirtschaftliche Veranlassung von Laboruntersuchungen zu erhöhen, sollen in Zukunft die durchschnittlichen Laborkosten eines Arztes je Behandlungsfall (individueller Fallwert) mit den Kosten seiner Arztgruppe verglichen werden.

17 Punkte Bonus je Fall

Bisher erhalten Ärzte bekanntlich je Fall einen Wirtschaftlichkeitsbonus von wenigen Punkten je Behandlungsfall (Allgemeinmediziner 17 Punkte), der bei überdurchschnittlichen Veranlassung von Laborleistungen nach und nach bis auf null abschmilzt. Im Durchschnitt erhalten Haus- und Fachärzte insgesamt einen Wirtschaftlichkeitsbonus von 1903 Euro pro Jahr, zeigen Berechnungen des Berufsverbands Deutscher Laborärzte (BDL). Außer der Erhöhung des Wirtschaftlichkeitsbonus soll auch die Regelung der Kennnummern angepasst werden, die künftig nur noch bestimmte laboratoriumsmedizinische Untersuchungen von der Anrechnung auf die Kosten befreien.

Sinkender Nachschussbedarf

Um den Nachschussbedarf im Labor zu senken, werden ab April 2018 nur noch der Wirtschaftlichkeitsbonus und die auf Muster 10 (Laborüberweisung) veranlassten Laboruntersuchungen aus dem sogenannten "Grundbetrag Labor" vergütet. "Alle andere Leistungen, zum Beispiel Untersuchungen im organisierten Notfalldienst oder in Laborgemeinschaften, werden in den jeweiligen Versorgungsbereich überführt", heißt es in der Mitteilung weiter. Neu geregelt wird auch, wie sich die Finanzierung des Nachschussbedarfs fürs Labor zwischen Haus- und Fachärzten aufteilt (s. Kasten).

Eine weitere Änderung betrifft laut KBV die Mindestquote für die Vergütung veranlasster Laboruntersuchungen. Sie werde von 91,58 auf 89 Prozent gesenkt. Damit sollen Laborärzte im Durchschnitt laboratoriumsmedizinische Leistungen zu mindestens 89 Prozent honoriert bekommen.

"Möglicherweise werden die Hausärzte aufgrund der Änderungen sogar gar nicht mehr nachschießen müssen", äußerte sich Dr. Andreas Bobrowski, 1. Vorsitzender des BDL, auf Anfrage. "Wir begrüßen es, dass nach schier endlosem Hin und Her und mehreren Verschiebungen jetzt endlich eine erste Reform der Laborvergütung umgesetzt werden soll", sagte Vincent Jörres, Sprecher des Deutschen Hausärzteverbandes, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". "Ganz klar" sei aber auch, dass das nur "ein erster Schritt" sein könne und "dass zukünftig die gesamte Laborvergütung noch einmal auf den Prüfstand muss".

Individuelle Budgets für Laborärzte?

Zusätzlich sollen individuelle Maßnahmen zur Mengensteuerung ab April 2018 "dazu beitragen, die hohe Dynamik im Labor zu begrenzen", wie es weiter heißt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten dann die Möglichkeit, in regionalen Regelungen zur Vergütung ein individuelles "Budget" für Laborärzte festzulegen. Die Idee: Innerhalb des Budgets wird zu 100 Prozent, über das zugeteilte Budget hinaus wird mit mindestens 35 Prozent vergütet.

Enges Monitoring angemahnt

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen seien nur ein erster Schritt in einer nachhaltigen Laborreform. Im Hinblick auf die steigenden Kosten des Laborbereichs sei "eine weitergehende Überprüfung der Laboruntersuchungen in den Protokollnotizen zum Beschluss vereinbart" worden, heißt es bei der KBV. Auf der Vertreterversammlung mahnte Bobrowski ein "enges Monitoring" der Entwicklung der Laboranforderungen an, um die flächendeckende Versorgung mit Laborleistungen, wie sie in Deutschland gewährleistet sei, nicht zu gefährden. Die Gefahr sei, dass "wir sonst vor einem Scherbenhaufen stehen, bevor die nächste Stufe der Reform gezündet wird. (Mitarbeit: fst)

Labor-Nachschuss – gespeist aus zwei Töpfen

Ein Teil des Streits um die Laborreform beruhte darauf, dass aufgrund der immer weiter gestiegenen Laborkosten Mittel nachgeschossen werden müssen. Derzeit stützen Haus- und Fachärzte das Labor mit jeweils 18,5 Millionen Euro im Quartal. Die Laborärzte tragen nach Angaben des Berufsverbands Deutscher Labormediziner (BDL) weitere 49 Millionen Euro im Quartal zur Stützung bei. Immer wieder hat der Hausärzteverband beklagt, den Hausärzten würden durch die aktuelle Regelung Millionen Euro an Honorar fälschlich entzogen.

Die aktuelle Regelung besagt, dass das Labor "nach dem sogenannten regionalen Trennungsfaktor aus den ,Versorgungsbereichstöpfen‘ nachfinanziert" wird, wie die KBV in einem Deutsch schreibt, das wohl nur Juristen und hoch spezialisierten Abrechnungsexperten verständlich ist.

Im Klartext heißt das: Der Anteil des Hausarzttopfes am Gesamthonorar bestimmt die Summe, die fürs Labor aus dem Hausarzttopf nachzuschießen ist.

 Doch ist der Anteil der Laborleistungen, die durch Hausärzte veranlasst werden, deutlich niedriger als ihr Anteil am Gesamthonorar. Und dieser Unterschied ist so groß, dass selbst das Bundesgesundheitsministerium die KBV aufgefordert hatte zu prüfen, ob der hausärztliche Versorgungsbereich durch diese Regelung ungerechtfertigt belastet sein könnte. Nach den Zahlen der Labormediziner haben Hausärzte zuletzt Laboranforderungen und selbsterbrachtes Labor in Höhe von 920 Millionen Euro jährlich ausgelöst, Fachärzte dagegen 990 Millionen Euro. Die Stützung des Labors je Hausarzt lag laut BDL damit bei 1680 Euro pro Jahr, bei den Fachärzten dagegen nur bei 684 Euro pro Jahr. Der große Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass sich die Summen auf 44.000 Hausärzte, jedoch auf 108.000 Fachärzte aufteilen. (ger)

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