Landesärztekammer Bayern

"Abiturienten sind per se qualifiziert!"

Im Interview berichtet Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, warum er die Landarztquote sogar noch ausweiten würde und das Konzept Fernbehandlung in seinen Augen keine Entlastung der Praxen bringen kann.

Von Cornelius Heyer Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: Dr. Quitterer, wenn Sie beim neuen Bundesgesundheitsminister einen Wunsch frei hätten – was wäre das?

Dr. Gerald Quitterer: Dann würde ich gerne mit ihm reden und mich mit ihm zu einem modernen Vergütungssystem, zur Versorgung auf dem Land, zur sprechenden Medizin oder zur Nachwuchsgewinnung austauschen. Wir wollen Probleme im Konsens mit der Politik behandeln.

Dr. Gerald Quitterer

Dr. Gerald Quitterer, der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer

© Springer Medizin Verlag GmbH

  • Jahrgang 1956 (Alter 62)
  • Facharzt für Allgemeinmedizin, seit 1986 niedergelassen in Eggenfelden (Bayern)
  • Präsident der Bayerischen Landesärztekammer seit 2018, außerdem Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbandes und Mitglied in der Vertreterversammlung der KV Bayerns.

Das funktioniert nicht durch Reglementierung der Ärzteschaft, etwa wenn die Politik versucht, die Mindest-Sprechstundenzeiten neu zu definieren. Denn das bedeutet eine Einmischung in bestehende Verträge. Fünf Stunden mehr pro Woche – das klingt zunächst nicht nach viel, ist aber im Zusammenhang mit Tätigkeiten außerhalb der Sprechstundenzeiten zu sehen, beispielsweise die Durchführung von Hausbesuchen, das Dokumentieren von Befunden, die Betreuung von chronisch Kranken, fachspezifische Untersuchungen oder Vor- und Nachsorgen, um nur einige zu nennen. Nicht zu vergessen der organisatorische und administrative Aufwand, der pro Jahr mittlerweile 50 Millionen Stunden in deutschen Praxen ausmacht.

Ein anderes Aufregerthema, die Bürgerversicherung, scheint erst einmal vom Tisch zu sein.

Ja, und das ist gut so. Wir brauchen das bestehende duale Versicherungs- und Vergütungssystem. Die GOÄ ist für mich neben der Berufsordnung und der Weiterbildungsordnung eines der zentralen Themen der Kammer.

Könnte es sich für die Ärzte nicht lohnen, wenn durch eine Angleichung der EBM besser gestellt würde?

Also einer Höherbewertung des EBM stimme ich sofort zu! Auch die immer wieder diskutierte Verbesserung bei der sprechenden Medizin finde ich gut. Darüber hinaus darf aber die GOÄ nicht abgesenkt werden, denn eins hat mit dem anderen nichts zu tun. Eine Angleichung wird nicht funktionieren, da die Bewertungen in den beiden Systemen völlig unterschiedlich sind. Zum Beispiel gibt es im EBM Ordinationsgebühren und Komplexleistungen, während in der GOÄ jede einzelne Leistung abgebildet ist. Beide entspringen zudem unterschiedlichen Rechtskreisen. Das lässt sich also nicht so einfach in einen Topf werfen.

Und die Unzufriedenheit der Kassenpatienten, die sich gegenüber Privatpatienten teils schlechter versorgt fühlen?

Wir sprechen da von gefühlter und tatsächlicher Wirklichkeit. In meiner Praxis versorge ich meine Patienten gemäß ihren Symptomen, ihrem Krankheitsbild und dessen Dringlichkeit der Behandlung. Ich entscheide nach medizinischen Gesichtspunkten und nach Leitlinien – nicht nach dem Versicherungsstatus des Patienten. Das gilt auch für die fachärztlichen Kollegen und die Kliniken, mit denen ich zusammenarbeite. Wenn eine dringende Behandlung erforderlich ist, gibt es auch sofort einen Termin. Ich nehme davon notwendige Kontrolltermine bei Fachärzten aus und auch eine aufgeschobene Dringlichkeit, wenn ich die Akutversorgung schon durchgeführt habe und jetzt noch eine fachärztliche Meinung benötige. Das hat dann auch Zeit.

Vielleicht könnte bei kleineren Beschwerden wie Schnupfen in Zukunft auch die Fernbehandlung zugelassen werden – könnte das die Praxen nicht entlasten?

Manche Patienten haben wohl das Bedürfnis, sich nicht mehr in die Arztpraxis zu begeben und dort ins Wartezimmer zu setzen. Aber gerade der Schnupfen ist doch ein gutes Beispiel: Das kann eine harmlose Gesundheitsstörung sein, aber auch eine ernste Erkrankung. Da muss ich alle fünf Sinne zur Verfügung haben, um einen gefährlichen Verlauf früh zu erkennen. Darum kann die ausschließliche Fernbehandlung den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nicht ersetzen. Dieser muss der Goldstandard bleiben. Fernbehandlung ist keine Entlastung der Praxen, sie wird auch den Ärztemangel nicht beseitigen.

Aber auch junge Nachwuchsärzte werden die Telemedizin einsetzen wollen.

Hier dürfen wir Telemedizin nicht mit Fernbehandlung verwechseln. Telemedizin kann natürlich eine sinnvolle zusätzliche Kommunikation mit einem Patienten über Telemedien bedeuten, wenn ich ihn aus der laufenden Betreuung kenne. Dies kann auch durch eine entsprechend geschulte medizinische Fachangestellte meiner Praxis aus der Häuslichkeit des Patienten heraus erfolgen. Telemedizin bedeutet aber vor allem die Erbringung medizinischer Leistungen in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt. So ist sie eine unverzichtbare Entwicklung, die auch Zukunft hat. Als Beispiele sind hier Schlaganfall- oder Herzinfarktnetzwerke und das Telemonitoring im Rettungsdienst zu nennen.

Wir wollen die Digitalisierung vernünftig weiterentwickeln und dabei auf Patientensicherheit wie auch auf Datensicherheit achten.

Was kann die Kammer sonst noch tun, um mehr junge Leute für die Landarztmedizin zu begeistern?

Wir brauchen junge Menschen, die die Herausforderung reizt und die auch eine Leidenschaft haben, in einem Gebiet Arzt zu werden, das auf den ersten Blick nicht so attraktiv erscheint. Das muss sich dabei nicht nur auf ländliche Regionen beschränken, es kann durchaus auch ein bestimmtes Großstadtviertel sein. Diese jungen Leute sollten zum Medizinstudium zugelassen werden – weitgehend unabhängig von der Abiturnote.

Ich weiß, dass diese Forderung über die diskutierte Landarztquote hinausgeht. Aber wenn sich einem Praxisinhaber ein Abiturient aus der Region anbietet, der dessen Praxis nach dem Studium übernehmen will – dann sollte dieser junge Mensch Medizin studieren dürfen. Er hat mit dem Abitur die allgemeine Hochschulreife, das heißt, er darf beispielsweise Architektur oder Biologie studieren. Ich denke, er ist damit auch qualifiziert fürs Medizinstudium.

Und was könnte man in der Weiterbildung verbessern?

Ich hoffe, dass die neue Muster-Weiterbildungsordnung vom nächsten Deutschen Ärztetag verabschiedet wird. In ihr stehen nicht mehr die Zeiten und Richtzahlen im Vordergrund, sondern die Inhalte und Kompetenzen, die man sich erwirbt, um für das jeweilige Fachgebiet abschließend qualifiziert zu sein.

Organisatorisch möchte ich hier die Weiterbildungsverbünde hervorheben. Sie bieten jungen Kollegen eine Rotation in verschiedenen Fachabteilungen der Kliniken und bei niedergelassenen Ärzten eines Landkreises. Das ermöglicht Weiterbildung an einem Stück und fördert die Bindung an die Region. Bei uns in Bayern haben wir sie zusammen mit der KVB und dem Bayerischen Hausärzteverband kontinuierlich ausgebaut. Es gibt eine Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin und mittlerweile 81 Weiterbildungsverbünde.

In Bayern wurde auch der Bereitschaftsdienst neu organisiert – wie sind da die Erfahrungen?

Die zeitliche Belastung im ärztlichen Bereitschaftsdienst, eines der Haupthindernisse für die Niederlassung im ländlichen Raum, konnte reduziert werden. Das ist sehr gut gelungen. Die KVB hat Bereitschaftspraxen an über einhundert Kliniken eingerichtet, idealerweise in der Nähe zur Notaufnahme, um so die Patienten besser in die für sie geeignete Versorgung zu leiten. Sitz- und Fahrdienst wurden getrennt, was den Ärzten mehr Sicherheit bringt. Die Reform wird bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Die Entlastung der Kollegen wie auch der Notaufnahmen der Kliniken ist schon jetzt spürbar und wird von allen Beteiligten, insbesondere den Patienten, gut angenommen.

Zuletzt noch eine Frage zum Thema Homöopathie: Die von den Ärztekammern anerkannte Zusatzbezeichnung steht in der Kritik. Kann man diese Zusatz-Weiterbildung noch guten Gewissens anbieten?

Die wissenschaftliche Medizin stellt die Grundlage der Behandlung unserer Patienten dar. Daneben besteht gelegentlich der Wunsch nach komplementären Heilmethoden wie der Homöopathie, die aus meiner Sicht eine Zukunft hat und dem Patienten in einer gemeinsamen informierten Entscheidungsfindung angeboten werden kann. Was also die Zusatzweiterbildung Homöopathie betrifft, hoffe ich, dass diese weiterhin erhalten bleibt.

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