Aktuelle Analyse

Budgetierung bremst stark bei Schwerkranken

Das Zentralinstitut hat analysiert, bei welchen Versichertengruppen der Ausgabendeckel am stärksten wirkt.

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BERLIN. Ausgerechnet bei den ambulanten Patienten mit dem größten Versorgungsbedarf bremst die Budgetierung die Bemühungen der Ärzte am stärksten. Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KBV ermittelt.

Um zu berechnen, wie sich die Ausgaben für die ambulante Versorgung auf die gesetzlich Versicherten verteilen, hat das Zi die Abrechnungsdaten für 2015 ausgewertet. Dabei wurde nur die – gedeckelte – morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) herangezogen. Sie belief sich im Referenzjahr auf 24 Milliarden Euro – 35,6 Milliarden Euro haben die Kassen 2015 insgesamt für die vertragsärztliche Versorgung aufgewendet.

Das Gesamtkollektiv der 73 Millionen gesetzlich Versicherten haben die Zi-Wissenschaftler in zehn gleich große Gruppen von jeweils 7,3 Millionen Personen aufgeteilt und nach dem Versorgungsaufwand in Euro gegliedert.

Die Unterschiede fallen drastisch aus: Das Zehntel mit dem geringsten Versorgungsaufwand beanspruchte nur 0,1 Prozent der MGV. Hingegen wurden für die zehn Prozent der Patienten mit dem höchsten ambulanten Versorgungsbedarf 8,4 Milliarden Euro aufgewendet – fast 35 Prozent der MGV.

Über alle Fachgebiete und Regionen hinweg werden im Schnitt zehn Prozent der ärztlichen Leistungen nicht von den Kassen bezahlt. Doch mit dem Versorgungsaufwand in den zehn Gruppen nimmt auch der Anteil der budgetierten Leistungen zu. In der Dezile der kostenintensivsten Patienten addieren sich die budgetbedingten Abschläge für die Vertragsärzte auf fast eine Milliarde Euro.

Die Ausgabenbegrenzung betrifft damit insbesondere die Versorgung der Patienten mit der größten Krankheitslast. Im Vorfeld des Deutschen Ärztetags hat KBV-Chef Dr. Andreas Gassen die Ausbudgetierung von Grundleistungen gefordert. Das sei kein Hexenwerk und lasse sich präzise berechnen, sagte er im Videointerview mit der "Ärzte Zeitung". (fst)

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