Ratlosigkeit

KV sieht sich bei Zwangszuweisung alleingelassen

Das abschlägige Urteil zur Patienten-Zwangszuweisung durch die KV Thüringen lässt die Vertreter ratlos zurück. Sie sehen den Gesetzgeber am Zug.

Von Katrin Zeiß Veröffentlicht:
Das Landessozialgericht Thüringen sorgt mit einem Urteil für Verwirrung bei der KV.

Das Landessozialgericht Thüringen sorgt mit einem Urteil für Verwirrung bei der KV.

© picture alliance / dpa

WEIMAR. Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Thüringen zur Zwangszuweisung von Patienten an Arztpraxen durch die KV Thüringen (KVT) sieht diese ihren Sicherstellungsauftrag an eine Grenze gekommen.

Das Urteil des Gerichts bedeute eine klare Positionierung, sagte die KV-Vorsitzende Annette Rommel in der jüngsten Sitzung der Vertreterversammlung am vergangenen Mittwoch. "Wenn die Kapazitäten im ambulanten Bereich nicht ausreichen, um Patienten zu behandeln, müssen sie entweder an anderer Stelle behandelt werden – oder unversorgt bleiben." Gegebenenfalls müsse hier der Gesetzgeber eindeutigere Regelungen schaffen.

Das müssten nicht zwingend mehr Regelungen sein, vielmehr transparentere und einfachere, betonte sie. "Der Wunsch nach mehr Regulierung ist kontraproduktiv, aber der Wunsch nach Klarheit legitim", sagte Rommel. Das Gericht hat am 6. Juni einem Augenarzt Recht gegeben, der sich gegen die Zuweisung von Patienten durch die KV, die zuvor keinen Termin erhalten hatten, gewehrt hatte.

Schwächung der KV

Das Gericht sah keinerlei Rechtsgrundlage für einen solchen Schritt und verwies auf die 2016 eingeführten Terminservicestellen, die eine verpflichtende Zuweisung unnötig machten. Zum Zeitpunkt der verpflichtenden Zuweisung an den Augenarzt gab es dieses Instrument allerdings noch gar nicht

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Andreas Jordan, sprach angesichts des Urteils von einer Schwächung der KV. Revision vor dem Bundessozialgericht ließen die LSG-Richter nicht zu.

Angesichts der unbegrenzten Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch GKV-Versicherte – bei gleichzeitigem medizinischen Fortschritt und bei begrenzten Arztzahlen und budgetierter Vergütung – stelle sich die Frage, wie der Sicherstellungsauftrag unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch dauerhaft erfüllt werden könnte, so Rommel. Die KV will sich auf einer Klausurtagung Anfang September mit diesem Problem beschäftigen.

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