Hebammen

Regierung ohne Zeitplan bei Akademisierung

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BERLIN. Bei der Akademisierung von Hebammen zeigt die Bundesregierung keine Eile. Die Ausbildung muss bedingt durch eine EU-Richtlinie bis spätestens Januar 2020 grundlegend novelliert werden – dann müssen die Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt sein.

Die Regierung "prüft zur Zeit die Einzelheiten der Novellierung", heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Wann ein Gesetzentwurf vorliegen wird, vermag die sie nicht zu sagen.

Zur Vorbereitung ist ein "Bund-Länder-Begleitgremium" eingerichtet worden, doch seien die Gespräche in diesem Kreis noch nicht abgeschlossen, heißt es.

Seit 2009 ist durch eine Modellklausel im Hebammengesetz die akademische Ausbildung möglich; diese Modellphase soll bis Ende 2021 dauern.

Für den Herbst plant das Ministerium ein Symposium, bei dem mit Vertretern aus Ländern, Hochschulen und Verbänden der Stand der Evaluation der Studiengänge diskutiert werden soll. Ein Bekenntnis zu einer Vollakademisierung des Hebammenberufs gibt die Regierung in ihrer Antwort nicht ab.

Die Grünen kritisieren, die Regierung lasse werdende Mütter und Hebammen im Stich. "Sie weiß seit 2013, dass sie laut EU-Recht die Ausbildung bis Januar 2020 akademisieren muss – und hat nichts getan", sagt die grüne Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther.

Die Grünen fordern, dass die Regierung bis Ende dieses Jahres einen entsprechenden Entwurf vorlegt. (fst)

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