Kommentar – Gesetzentwurf Geschäftsgeheimnisse

Hohes Gut Arztgeheimnis

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Erst beim zweiten Hinsehen erschließt sich ein Zusammenhang zum Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.

Geschäftsgeheimnisse sind in der Regel gesetzlich geschützt. Nun haben wir in jüngster Zeit immer wieder erlebt, dass solche Geheimnisse öffentlich gemacht werden.

Whistleblower und investigative Journalisten agieren hier in einem Graubereich – Strafverfolgung nicht ausgeschlossen. Mehr Klarheit hatte die Europäische Union versprochen und Ausnahmen von der Regel in eine Richtlinie gegossen.

Deutschland hat darauf jetzt mit einem Gesetzentwurf reagiert. Danach ist "die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses" unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Und genau dieser Passus ruft die Bundesärztekammer auf den Plan. Sie warnt vor möglichen Kollateralschäden.

Der im Gesetzentwurf verwendete Begriff, es müsse ein "berechtigtes Interesse" vorliegen, lässt Spielraum für Interpretationen. Auch der Begriff der Verhältnismäßigkeit hilft nicht wirklich weiter.

Es bedarf der Klarstellung, dass das Arztgeheimnis, so wie es im Strafgesetzbuch in Paragraf 203 geregelt ist, ohne Ausnahmen weiterhin gilt. Das wäre ein wichtiger Schritt. Mal sehen, ob die Experten die Brisanz erkennen.

Lesen Sie dazu auch: Kritik an Gesetzentwurf: BÄK sieht Arzt-Patient-Verhältnis gefährdet

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen