Kommentar – Terminservicestellen
Zwei Euro für einen Termin
Damit Patienten schneller einen Termin beim Facharzt erhalten, sollen Hausärzte für die Terminvermittlung entlohnt werden. So erhofft sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Patienten lange Wartezeiten zu ersparen und hat das auch im Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankert.
Ärzte, die sich jetzt auf einen ansehnlichen Extra-Obulus freuen, dürften erst mal enttäuscht sein. Bis es eine Regelung im EBM gibt, so heißt es im TSVG-Entwurf, sollen Hausärzte einen Kleckerbetrag von zwei Euro für die Vermittlung abrechnen dürfen.
Attraktiver für Haus- und Fachärzte stellt sich das Konzept der Überweisungssteuerung der KV Thüringen (KVT) dar, bei denen Kassen mit im Boot sind. Wird ein Termin am nächsten Tag beim Facharzt realisiert, erhalten Haus- und Fachärzte für die Vermittlung sechs Euro, der terminanbietende Facharzt 16 Euro. Reicht ein Termin innerhalb einer Woche, erhält der überweisende Arzt fünf Euro, der übernehmende Arzt 12 Euro.
Dass das Konzept besser als die Terminservicestellen (TSS) funktioniert, beweisen Zahlen der KVT: 2017 wurden über die Überweisungssteuerung 47.379 Termine vermittelt, über die TSS 4972. Hier folgt das Geld eben eher der Leistung.
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