TSVG-Änderungen

Höherer Zuschlag für Terminvermittlung

Das Bundeskabinett will sich am Mittwoch mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz beschäftigen. Am Entwurf wurde vorab noch gebastelt - er enthält wichtige Änderungen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Der geänderte Gesetzentwurf sieht keine "offenen Sprechstunden" mehr für Haus- und Kinderärzte vor.

Der geänderte Gesetzentwurf sieht keine "offenen Sprechstunden" mehr für Haus- und Kinderärzte vor.

© Benjamin Ulmer / dpa / picture alliance

BERLIN. Die Bundesregierung will die Lotsen- und Koordinationsfunktion der Hausärzte aufwerten. Das geht aus dem aktuellen Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hervor, der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Mehr Geld als bisher vorgesehen sollen Kassen in die Hand nehmen, wenn Hausärzte für Patienten einen dringend notwendigen Termin bei einem Facharzt organisieren. Der Passus, der der "Ärzte Zeitung" vorab vorlag, sieht einen Vergütungszuschlag von "mindestens fünf Euro" vor.

Laut Referentenentwurf des TSVG sollte die Vermittlung nur mit zwei Euro dotiert werden. Das kam bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht gut an.

Eine solche Vergütung werde "einer medizinisch sinnvollen Leistung nicht gerecht", hieß es von der KBV. Die fünf Euro werden extrabudgetär vergütet.

Spahn: Ärzte auch Vermittler

Hausärzte kümmerten sich nicht nur um ihre Patienten, sie seien auch Vermittler, kommentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

"Muss es einmal schnell gehen, vermitteln sie ihre Patienten an einen Facharzt, koordinieren die weitere Behandlung und Pflege", sagte Spahn der "Ärzte Zeitung".

Dies solle "angemessen" vergütet werden, da auf diese Weise auch Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzt würden.

Auch für Fachärzte soll es Anreize geben, kurzfristig Patienten zu behandeln, die ihnen von Hausärzten vermittelt wurden. Diese Regelung ist neu in die Kabinettsfassung aufgenommen worden. Der Zuschlag für Neupatienten soll mindestens 25 Prozent auf die Versicherten- und Grundpauschale betragen.

Damit greift das Ministerium Kritik der KBV auf. Die hatte es "nicht nachvollziehbar" genannt, dass fachärztliche Leistungen nach der Vermittlung eines Patienten durch die Terminservicestelle extrabudgetär bezahlt werden, dies aber nicht gilt, wenn der Patient kurzfristig durch den Hausarzt überwiesen wurde.

Kassen haben die vorgesehenen Vergütungsanreize kritisch kommentiert. Wenn die Terminvergabe und -vermittlung nicht richtig funktioniert, dann sei das ein innerärztliches Problem, das wenn nötig durch eine andere Verteilung des Honorars geregelt werden sollte, kommentierte der GKV-Spitzenverband.

Keine offenen Sprechstunden für Haus- und Kinderärzte geplant

Entfallen ist in der Kabinettsfassung für Haus- und Kinderärzte die Pflicht, fünf "offene Sprechstunden" pro Woche anzubieten.

Diese Vorgabe war quer durch alle Fachgruppen auf Widerstand gestoßen. Hausärzte würden ihre Patienten auch ohne Termin behandeln.

Die Entscheidung, in welcher Form Sprechstunden angeboten werden, sollte dem einzelnen Arzt überlassen werden, mahnte Hausärzte-Verbandschef Ulrich Weigeldt.

Doch für alle weiteren Fachgruppen steht diese Vorgabe weiter im Gesetz. Fachärzte sollen für diese Sprechstunden einen Zuschlag von "mindestens 15 Prozent" auf die Grundpauschalen erhalten.

Nach der Verabschiedung im Kabinett beginnt die parlamentarische Beratung des TSVG. Erstmals debattiert werden soll der Entwurf erst am 13. Dezember.

Das hat vor kurzem SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach angekündigt. Inkrafttreten solle das Gesetz nicht wie vorgesehen zum 1. April, sondern voraussichtlich erst Mitte 2019.

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