Niedersachsen

Kammer lässt kein gutes Haar an TSVG

Ob Mindestsprechstundenzeit oder offene Sprechstunden: Niedersachsens Kammerdelegierte sind dagegen.

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HANNOVER. "Missachtung ärztlicher Leistung" – die Delegierten der Ärztekammer Niedersachsen haben sich auf ihrer Kammerversammlung in Hannover mit deutlichen Worten gegen den Gesetzentwurf des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ausgesprochen.

Der Entwurf sei eine "Missachtung der Arbeitsleistung und des Engagements der Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten ärztlichen Versorgung", heißt es in der entsprechenden Resolution der 60 Delegierten. Sie sprachen sich gegen die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen wöchentlichen Mindestsprechstundenzeit von 25 Stunden aus.

Kammerpräsidentin Dr. Martina Wenker sagte, die im Gesetz vorgesehene Mindestsprechzeit sei ein "immenser Eingriff in die Selbstverwaltung des freien Arztberufs und beschädigt das Vertrauen zwischen Arzt und Patient." Mindestsprechzeiten machten die Versorgung nicht besser, so Wenker.

Für sinnlos halten die Delegierten auch das Vorhalten von mindestens fünf Stunden in der Woche für Patientinnen und Patienten ohne Termin, wie es das TSVG vorsieht. Wer mit akuten Beschwerden zum Arzt komme, werde auch heute schon ärztlich versorgt und nicht an der Praxistür abgewiesen, argumentieren die Delegierten. Die zusätzlichen freizuhaltenden Sprechstunden würden lediglich zu übervollen Sprechzimmern führen, hieß es.

"Die Mitglieder der Kammerversammlung appellieren daher an die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag, die Ursache für die aktuelle Situation in der ambulanten medizinischen Versorgung an der Wurzel zu packen: nämlich den Mangel an Ärztinnen und Ärzten", sagte Wenker.

Vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett des Gesetzentwurf des TSVG verabschiedet. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll das Gesetz im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig. (cben)

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