Baden-Württemberg

Regresswelle? Das geben die Zahlen nicht her

KV Baden-Württemberg widerspricht Meldungen, eine Regresswelle suche Hausärzte heim.

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STUTTGART. In Baden-Württemberg ist die Zahl der Arzneimittelregresse in jüngster Zeit nicht gestiegen. Das hat die Landes-KV auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mitgeteilt. In Medienberichten war jüngst von einer „Regresswelle“ gegen Hausärzte die Rede gewesen.

Prüfanträge würden weniger als ein Prozent der Hausärzte betreffen – dieser Anteil sei in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Zudem bezieht sich diese Angabe lediglich auf Prüfanträge – nach dem Widerspruchsverfahren ist der Anteil derer, die einen rechtsgültigen Regressbescheid erhalten nochmals deutlich geringer. 2014 ist in 63 Fällen tatsächlich ein Regress ausgesprochen worden.

Mit Start des vergangenen Jahres ist das System der Wirtschaftlichkeitsprüfung geändert worden. „Den bisherigen reinen Durchschnittswert ‚Richtgröße‘ haben wir gemeinsam mit den Krankenkassen durch einen Praxisindividuellen Richtwert (PiRW) abgelöst, der im Rahmen eines Kontenmodells die individuelle Morbidität einer Praxis berücksichtigt“, sagte KV-Chef Dr. Norbert Metke der „Ärzte Zeitung“.

Zugrunde liegen diesem Vorgehen Arzneimittel-Therapiewerte, bei denen für einzelne Diagnosen und Fachgruppen die Verordnungskosten ermittelt wurden. Das so berechnete sogenannte Richtwertvolumen kann um bis zu 25 Prozent überschritten werden, bevor der Vertragsarzt „auffällig“ wird. Vier mal jährlich erhalten die verordnenden Ärzte zudem eine Übersicht, wo sie mit ihren Verordnungswerten liegen. „Hochrechnungen der KV zeigen, dass seit dem Start der neuen Systematik 90 Prozent weniger Praxen auffällig sind“, berichtet Metke. (fst)

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