Medizinstudium
Neue Kriterien für Vergabe von Studienplätzen
BERLIN. Das von der Kultusministerkonferenz am Donnerstag als Entwurf verabschiedete neue zentrale Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen lässt keinen Raum mehr für die Anrechnung von Wartesemestern. In einer Übergangszeit von zwei Jahren findet die Wartezeitquote mit abnehmenden Gewicht allerdings noch Anerkennung.
Im neuen, ab Sommersemester 2020 geplanten Vergabeverfahren werden die Hauptquoten neu strukturiert.
Das sind die neuen Kriterien
- Die Abiturbestenquote steigt von 20 auf 30 Prozent.
- Über die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden wie bisher 60 Prozent vergeben.
- Die neu geschaffene Eignungsquote besetzt zehn Prozent aller Studienplätze. Nur schulnotenunabhängige Kriterien sollen in Betracht gezogen werden. Das betrifft die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. (hco)