Baden-Württemberg

Notfall ohne DocDirekt? Dann zahlen!

KV-Delegierte fordern Kontaktgebühr, wenn Patienten ungesteuert in die Ambulanz kommen.

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STUTTGART. Die Delegierten der KV-Vertreterversammlung in Baden-Württemberg befürworten eine Kontaktgebühr, wenn Patienten eine Notfallambulanz in Anspruch nehmen. Nicht erhoben werden solle diese Gebühr, wenn Patienten zuvor über die Nummer 116.117 Kontakt zum Telemedizin-Angebot DocDirekt aufnehmen. Auch bei tatsächlichen Notfällen soll die Gebühr entfallen. Diese Entschließung fassten die Vertreter bei ihrer Versammlung am vergangenen Mittwoch in Stuttgart mit großer Mehrheit. Trotz aller Bemühungen sei es bisher nicht gelungen, die wachsende Zahl an Patienten, die Notfallambulanzen der Kliniken aufsuchten, zu steuern, hieß es.

In einem weiteren Beschluss wenden sich die Vertreter gegen Pläne der Landesregierung, die Betreuung von Schwangeren ganz überwiegend in die Hände von Hebammen zu geben und damit die fachärztliche Betreuung zu „substituieren“. Es gebe „keine validen Zahlen oder Studien, die belegen, dass die alleinige Versorgung über Hebammen besser, sicherer (...) oder kostengünstiger wäre“, heißt es in der Entschließung.

Staatssekretärin Bärbl Mielich hat für kommendes Jahr ein Konzept des Sozialministeriums in Aussicht gestellt, wonach sich die Betreuung Schwangerer künftig stärker am Modell der Niederlande orientieren könnte. Dort ist die akademisch ausgebildete Hebamme in der Regel erste Ansprechpartnerin von Schwangeren.

In einer dritten Entschließung beauftragten die Delegierten den KV-Vorstand, sich dafür einzusetzen, dass die Pflicht von Vertragsärzten zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur ausgesetzt bleibt. Sanktionen gegen Vertragsärzte oder -psychotherapeuten ohne Anschluss an die TI müssten unterbleiben, heißt es. Die „allgemeine Verunsicherung“ könne dazu führen, dass sich Kollegen „vorzeitig in den Ruhestand verabschieden könnten“. Das würde die Sicherstellung weiter verschlechtern, so die Begründung. (fst)

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