Medizinstudium

Scharfe Kritik an Reform-Plan der Minister

Mit ihren nun vorgelegten Eckpunkten für die Reform der Studienplatzvergabe können die Kultusminister beim Medizinernachwuchs nur bedingt punkten. Studentenvertreter sprechen von einem „Formelkompromiss“.

Von Hekim Colpan Veröffentlicht:
Wer Medizin studieren möchte, der kann als Bewerber künftig über vier verschiedene Auswahlkriterien Zugang zu einem Studienplatz erlangen.

Wer Medizin studieren möchte, der kann als Bewerber künftig über vier verschiedene Auswahlkriterien Zugang zu einem Studienplatz erlangen.

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BERLIN. Bis zu 70 Prozent der Medizinstudienplätze sollen künftig zwar über Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden, dafür steigt die Abiturbestenquote aber von bislang 20 auf dann 30 Prozent. Mit ihrem am Donnerstag verabschiedeten neuen Staatsvertrag zur Reform der Studienplatzvergabe überzeugt die Kultusministerkonferenz (KMK) gerade die nächste Ärztegeneration nicht. „Kompliziert statt gerecht!“ – so lautet das Fazit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). Dabei hatten die Minister, nachdem sie Anfang Oktober ohne Ergebnis auseinandergegangen waren, genug Zeit, für den Feinschliff.

Wegfall der Wartezeit richtig

„Statt der Erhöhung der Abiturbestenquote sollte die neu eingeführte Eignungsquote noch mehr Beachtung gewinnen, da diese die Bestrebung nach mehr Anrechnungsqualität erfüllt“, kommentiert bvmd-Präsidentin Jana Aulenkamp. Den Wegfall der Wartezeitquote sieht sie hingegen als richtigen Schritt: „Die Eignungsquote ist besser als die Wartezeitquote, sie fördert nämlich diejenigen, die bereits durch berufliche Qualifikationen eine Eignung bewiesen haben“.

Ab dem Sommersemester 2020, so sieht es der KMK-Entwurf vor, soll die Wartezeitquote von bislang 20 Prozent komplett entfallen. In den Jahren 2020 und 2021 werde in einer Art Übergangszeit die Wartezeit aber im Rahmen der zusätzlichen Eignungsquote noch „eingeschränkt weiter berücksichtigt“, heißt es in der Mitteilung der KMK. Hintergrund der Reform ist die von den Ländern im Masterplan Medizinstudium 2020 beschlossene Neugestaltung der Auswahlverfahren und die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach neuen Regeln für die Studierendenauswahl.

Insgesamt sollen künftig vier verschiedene Auswahlkriterien zur Verfügung stehen. 20 Prozent aller Studienplätze sind dabei bereits als Vorabquote für die Bundeswehr, ausländische Staatsangehörige, Härtefälle und beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung vorzubehalten. Die restliche Verteilung der Studienplätze erfolgt nach Abzug der Vorabquote, wobei hiervon wiederum 30 Prozent über die Abiturbestenquote vergeben werden, zehn Prozent über die neu geschaffene Eignungsquote, für die lediglich schulnotenunabhängige Kriterien in Betracht gezogen werden dürfen. Hier dürften Pfleger, Sanitäter und ähnliche Berufsgruppen ihre Chancen auf einen Medizinstudienplatz erkennen. Über die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden wie bisher 60 Prozent der Studienplätze verteilt. Hier wird es künftig aber komplizierter, da die KMK eine Neustrukturierung der AdH vorsieht.

Getarnte Stärkung der Abiturquote?

Bislang lag die Bestimmung der Auswahlkriterien bei den Unis. Nun sollen durch Landesrecht schulnotenunabhängige und schulnotenabhängige Kriterien hinzugezogen werden. Diese hat die KMK als Empfehlung an die Länder in einem Katalog zusammengefasst. Dabei müssen die Hochschulen für den Studiengang Medizin mindestens zwei schulnotenunabhängige Kriterien festsetzen. Zudem wird ein fachspezifischer Studieneignungstest, beispielsweise der Medizinertest (TMS), als verbindliches Kriterium vorgegeben.

Um den Hochschulen weiterhin Spielraum zu gewähren, darf nach Landesrecht im AdH eine Unterquote bis maximal 15 Prozent eingerichtet werden, die allerdings nur nach schulnotenab- oder unabhängigen Kriterien einen Studienplatz hergibt. Die bvmd sieht in der Unterquote eine getarnte Stärkung der Abiturbestenquote. Dagegen spricht Dr. Dietlind Tiemann, zuständige Berichterstatterin der Unionsfraktion im Bundestag, von einem „deutlich flexibilisierten Auswahlverfahren der Hochschulen“.

Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im Marburger Bund, kritisiert den Beschluss indes als „Formelkompromiss“. „Es wäre besser gewesen, die Kultusminister hätten den Mut gehabt, die bisherigen Hauptquoten zu einer neuen Hauptquote zusammenzuführen“, sagt er. „In dieser neuen Quote wären die Ergebnisse des Schulabschlusses niedriger als bisher zu gewichten und weitere Auswahlkriterien, wie Sozialkompetenz und Motivation, stärker und bundeseinheitlich zu berücksichtigen“. Besonders enttäuschend sei für die Studierenden im MB aber, dass die Länder keine Bereitschaft erkennen ließen, die Anzahl der Studienplätze im Fach Medizin merklich zu erhöhen.

Der bvmd fordert anlässlich des nun verabschiedeten Staatsvertrags die Länder außerdem dazu auf, die Landarztquote kritisch zu hinterfragen. Die Allgemeinmedizin und die ärztliche Tätigkeit in ländlichen sowie strukturschwachen Regionen müsse durch Maßnahmen wie innovative Arbeitszeitmodelle, einem Ausbau der Infrastruktur und eine gute Lehrer attraktiver gemacht werden.

Die neuen Quoten

- 30 Prozent der Medizinstudienplätze sollen künftig nach der Abiturbestenquote vergeben werden,

- 10 Prozent durch die zusätzliche Eignungsquote (nach schulnotenunabhängigen Kriterien),

- 60 Prozent durch Auswahlverfahren der Hochschulen.

Lesen Sie dazu auch: Kultusministerkonferenz: Medizinstudium – neue Chancen für Interessierte?

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