Terminservice- und Versorgungsgesetz
KBV bemängelt Gießkannenprinzip
Statt pauschal mehr Sprechzeit vorzusehen, sollte das Terminservicegesetz besser auf regionale Anreize setzen, fordert KBV-Chef Gassen.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Debatte um die Sprechzeiten geht auch im neuen Jahr weiter: Die Kassenärzte untermauern ihre Forderung nach Änderungen am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vor allem an den geplanten Vorgaben, die gesetzlich Versicherte schneller an Termine bringen sollen.
„Ich habe große Zweifel, dass das Gesetz, wenn es so kommt, die gewünschte Wirkung entfaltet“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen der Deutschen Presse-Agentur.
Es sei ein richtiger Ansatz, mehr Geld für mehr Leistungen vorzusehen. Dies müsse man aber auf die regionalen Bedürfnisse anpassen – etwa mit extra Anreizen für Sprechstunden abends oder samstags. „Das mit so einem holzschnittartigen Gesetz über die ganze Republik zu ziehen, wird nicht funktionieren.“
Der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mindestsprechzeit von Vertragsärzten von derzeit 20 auf künftig 25 Stunden pro Woche steigt. Grundversorgende Fachärzte müssen zudem offene Sprechstunde im Umfang von mindestens fünf Wochenstunden anbieten.
„Niedergelassene Ärzte arbeiten schon jetzt weit mehr als 20 Stunden in der Woche. Aber es gibt viel mehr als Sprechstunden in der Praxis – Hausbesuche, Terminieren von Untersuchungen, Bereitschaftsdienste“, so Gassen.
Austausch mit Spahn am 18. Januar
Mögliche zusätzliche Vergütungen von 600 Millionen Euro im Jahr für die Ärzte klängen toll. „Aber wenn man es auf die einzelne Praxis herunterbricht, reden wir über 4000 Euro brutto mehr Umsatz im Jahr. Dafür die Praxisstruktur ändern zu müssen und möglicherweise eine zusätzliche Arzthelferin einzustellen, die das organisiert, da sagen viele: Das ist eine Unverschämtheit.“
Es entstehe nicht mehr Arztzeit, wenn man Praxisabläufe mit mehr offenen Sprechstunden chaotisiere, stellte er klar.
Gassen sagte auch mit Blick auf einen vorgesehenen Austausch mit Spahn bei einer KBV-Veranstaltung am 18. Januar: „Wir haben Hoffnung, dass mit einigen Änderungen noch etwas Vernünftiges mit dem Gesetz erreicht werden kann.“ Es enthalte auch eine Vielzahl begrüßenswerter Punkte wie den Ausbau der Telefonservice-Angebote. (dpa/eb)