Neues Gesetzesvorhaben

Orthopäden wollen beim Implantate-Register mitreden

Der geplante Aufbau eines bundesweiten Implantateregisters stößt auf die Zustimmung von Orthopäden. Deren Fachgesellschaft DGOOC fordert allerdings auch eine aktive Einbindung.

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Wichtig nach Gelenkersatz: Die sorgfältige Dokumentation aller Infos rund um die Endoprothetik. Dazu soll ein bundesweites Implantateregister aufgebaut werden.

Wichtig nach Gelenkersatz: Die sorgfältige Dokumentation aller Infos rund um die Endoprothetik. Dazu soll ein bundesweites Implantateregister aufgebaut werden.

© psdesign1 / Fotolia

BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Errichtung eines verbindlichen Deutschen Implantateregisters. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte diesen Gesetzesentwurf Ende Januar vorgestellt. Ein entsprechendes Gesetz soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Für den Aufbau des bundesweiten Implantateregisters soll auch auf die Daten bisher bestehender Register zurückgegriffen werden. Eines davon ist das der DGOOC. Dass dieses bisher vom BMG allerdings keine öffentliche Erwähnung fand, sei bedauerlich, heißt es in einer Stellungnahme der Fachgesellschaft.

Das von ihr bisher freiwillig geführte Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) zur Erfassung künstlicher Hüft- und Kniegelenke enthält nach eigenen Angaben derzeit über 60 Prozent der Operationen aller Endoprothetikversorger: über 560.000 Hüftgelenks- und mehr als 440.000 Kniegelenksersatzoperationen.

Hier setzt die DGOOC auch mit einer weiteren Kritik und einer Forderung an. Schon heute liefere das EPRD wertvolle wissenschaftliche Daten und es ließen sich damit Aussagen zur Qualität der Versorgung und Haltbarkeit der Produkte treffen – „anders als der aktuelle Referentenentwurf vermuten lässt“, so die Fachgesellschaft. Und da das BMG bereits das Know-how der EPRD-Experten für die Konzeption des neuen Registers genutzt habe, sollte dieses Wissen auch weiterhin berücksichtigt werden, heißt es in der Stellungnahme.

„Auch ein staatliches Register darf vom medizinischen Sachverstand nicht entkoppelt werden“, warnt DGOOC-Generalsekretär Professor Bernd Kladny. Professor Carsten Perka, DGOOC-Präsident und Sprecher des EPRD ergänzt in der Stellungnahme: „Bleibt zu hoffen, dass das künftige Register den externen Sachverstand in den Durchführungsverordnungen jetzt substanziell einbindet, um einen neuerlichen Lernprozess zulasten der von uns zu behandelnden Patienten zu vermeiden.“

Ausdrücklich unterstützt die DGOOC das Vorhaben des BMG, die Teilnahme an dem neuen Register nicht nur für Krankenhäuser, ambulante Gesundheitseinrichtungen, Krankenkassen und Medizinproduktehersteller verpflichtend zu machen, sondern auch für Patienten. (run)

Lesen Sie dazu auch: Studie: Hüft- und Knie-Prothesen halten meist Jahrzehnte

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