Sachsen-Anhalt

Kammer befürwortet Impfpflicht

Veröffentlicht:

MAGDEBURG. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unterstützt Forderungen nach einer Impfpflicht gegen Masern. Zumindest für den Besuch von Kindertagesstätten und Schulen sollte der Impfnachweis verpflichtend sein. Die Unwissenheit und egoistische Haltung einiger Impfgegner, die schwerwiegende Krankheitsverläufe bewusst ausblenden, dürfe nicht länger akzeptiert werden.

Im Gegensatz zur Erstimpfung gegen Masern gebe es in Sachsen-Anhalt erhebliche Impflücken bei der zweiten Impfdosis sowie bei noch nicht geimpften Erwachsenen. Deshalb sollte eine verpflichtende Regelung die zweite Impfung mit einschließen.

Überlegungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Impfungen in Apotheken zu ermöglichen, lehnen die Kammermitglieder ab. Angst und Skepsis vor Komplikationen würden abgesenkte Qualitätskriterien allenfalls weiter befeuern. (zie)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert