Saarbrücken

Massen-AU bringt Berufsfeuerwehr zum Erliegen – Gefälligkeits-AU?

Ein ungeliebter Chef kam zurück – knapp die Hälfte der 200 Berufsfeuerwehrleute in Saarbrücken meldete sich schlagartig krank. Daraufhin wurden Amtsärzte eingeschaltet. Doch darf eine ärztliche AU-Bescheinigung so einfach angezweifelt werden?

Von Michael Kuderna Veröffentlicht:
Stille im Bereitschaftsraum: Etwa die Hälfte der Feuerwehrbeamten in Saarbrücken hatte sich krank gemeldet.

Stille im Bereitschaftsraum: Etwa die Hälfte der Feuerwehrbeamten in Saarbrücken hatte sich krank gemeldet.

© frankdaniels / stock.adobe.com

SAARBRÜCKEN. Ein massiver Konflikt in der Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt hat im Saarland auch zu Diskussionen über AU-Bescheinigungen geführt. Brisanz erhielt die Debatte durch eine Anordnung des Oberverwaltungsgerichts zu einer sofortigen amtsärztlichen Reihen-Überprüfung der Dienstfähigkeit.

Streit um autoritäres Regime

Hintergrund ist ein Streit um den Führungsstil des Saarbrücker Feuerwehrchefs. Die Beschäftigten werfen ihm ein autoritäres Regime vor. Nachdem er mit Erfolg gegen andere Beschuldigungen und seine damit begründete Versetzung ins Baudezernat geklagt hatte, sollte er Mitte April wieder auf seinen alten Posten zurückkehren. Daraufhin meldeten sich beinahe über Nacht 98 der rund 200 Feuerwehrbeamten krank.

Die städtische Feuerwehr war nicht mehr einsatzfähig, freiwillige Wehren aus der Nachbarschaft mussten einspringen. Das vom Leitenden Branddirektor angerufene Oberverwaltungsgericht (OVG) verpflichtete die Stadt deshalb zur sofortigen amtsärztlichen Überprüfung der krankgemeldeten Beamten in der Reihenfolge ihrer Dienstverpflichtung, „bis eine zur Herstellung der Einsatzfähigkeit erforderliche Anzahl von Beamten zur Verfügung steht“.

Bei den inzwischen erledigten 80 Überprüfungen wurden alle Atteste bestätigt. Bei den restlichen Fällen war nach Angaben der Stadt eine Kontrolle nicht veranlasst, weil es sich beispielsweise um länger erkrankte Beamte oder offensichtliche Gründe wie Knochenbrüche handele. Inzwischen hat sich die Lage wieder teilweise entspannt. Dafür ist nun der Feuerwehrchef selbst im Krankenstand.

Interesse der Bevölkerung überwiegt

Das Echo auf die Vorgänge ist gewaltig. Dies spiegelt sich auch in den veröffentlichten Leserbriefen in der Saarbrücker Zeitung wider: Dort äußern nur wenige Schreiber Verständnis für eine anscheinend „belastende und krankmachende Ausnahmesituation“, viele bewerten aber die Massen-Krankmeldung als „Provokation“.

Die Kritiker fühlen sich durch die Begründung des OVG-Beschlusses bestärkt. Dort heißt es, wegen der praktisch zeitgleichen Krankmeldungen bestehe ein „dringender Verdacht, dass sie „jedenfalls bei einer ganz erheblichen Anzahl von Beamten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“ erfolgt seien.

Juristische Bedenken, ob überhaupt AU-Bescheinigungen ohne Zweifel im individuellen Einzelfall überprüft werden dürfen, hat das Gericht mit dem Argument umschifft, dass die Entscheidung „ausschließlich im Interesse der kurzfristigen Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung“ ergehe.

Etwa 60 Ärzte stellten AU aus

Der Präsident der saarländischen Ärztekammer, Sanitätsrat Dr. Josef Mischo, kann mit dem Vorgehen des OVG „gut leben“. Der „Ärzte Zeitung“ sagte Mischo, jedes ärztliche Urteil müsse überprüfbar sein, soweit dies durch Mediziner und nicht durch Juristen erfolge. „Ich gehe natürlich davon aus, dass keine Gefälligkeitsgutachten ausgestellt wurden“, fügte Mischo hinzu. Eine auffällige Häufung bei den attestierenden Medizinern lässt sich jedenfalls nicht feststellen.

Auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ teilte der städtische Pressesprecher mit, die Krankmeldungen seien von etwa 60 verschiedenen Ärzten ausgestellt worden. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft, Ingo Schäfer, zeigte in einem Zeitungs-Interview Verständnis für die Erkrankten, die dem „alltäglichen Druck“ nicht mehr hätten standhalten können und deren Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation durch die Rückversetzung enttäuscht worden seien.

Nun müsse man rasch eine einvernehmliche Lösung suchen, um die bundesweit einmaligen Vorgänge hinter sich zu lassen.

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