Bundesrat
Patientenbrief findet keine Mehrheit
BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag der novellierten Approbationsordnung für Zahnärzte nur mit Änderungen zugestimmt. Der Bund hatte in dem seit August 2017 währenden Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, dass es gemeinsame vorklinische Ausbildungsabschnitte in den Studiengängen Zahnmedizin und Humanmedizin gebe könne.
Das lehnte die Länderkammer ab. Zur Begründung hieß es, eine solch weitgehende Reform müsse im Zusammenhang mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 gesehen werden, der gerade zwischen Bund und Ländern verhandelt wird.
Das Zahnarztstudium gliedert sich künftig in einen viersemestrigen vorklinischen und einen sechssemestrigen klinischen Studienabschnitt. Stimmt die Bundesregierung dem Votum zu, könnte die Verordnung zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Keine Mehrheit erhielt ein Antrag von Brandenburg, Berlin und Hamburg für eine verbesserte Patienteninformation. Versicherte sollten nach jeder Behandlung in Klinik und Praxis einen „Patientenbrief“ erhalten, in dem verständlich über Diagnose, Behandlung und Einnahme von Medikamenten aufgeklärt wird. Zudem sollte die Regierung Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds machen, der für Schäden aufkommt, bei denen die geltenden Haftungsregeln nicht greifen.
Höhere Vergütungen für Berufsbetreuer
Grünes Licht gab der Bundesrat für höhere Vergütungen für Berufsbetreuer. Sie steigen künftig um durchschnittlich 17 Prozent. Die Stundensätze waren seit dem Jahr 2005 nicht mehr angepasst worden.
Das bisherige Abrechnungssystem wird durch monatliche Fallpauschalen ersetzt. Auch die Vergütung der Berufsvormünder wird neu festgesetzt und hängt dabei von der beruflichen und akademischen Ausbildung ab.
Ausgeweitet werden nach dem Votum des Bundesrats vom Freitag die Wahlmöglichkeiten für vollständig betreute behinderte Menschen. Sie bleiben damit nicht länger von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen.
Der generelle Wahlausschluss von bundesweit rund 80.000 Menschen war vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bewertet worden. Das Gesetz regelt auch, in welchen Fällen eine Hilfestellung bei der Stimmabgabe zulässig ist.
Passieren ließ die Länderkammer ein Gesetz, mit dem der Bund die Rechte von Personen stärkt, die von Fixierungen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen sind.
Die Änderungen waren durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juli 2018 nötig geworden, das Regelungen in Baden-Württemberg und Bayern beanstandet hatte. Das Gericht forderte damals, dass Fixierungen, die absehbar länger als eine halbe Stunde dauern, der Zustimmung eines Richters bedürfen. (fst)