Bestattungsgesetz Niedersachsen

Leichenschau kurz vor der Einäscherung – zu spät?

Die Einrichtung spezieller Leichenschaudienste oder Leichenschauen nur von besonders qualifizierten Ärzten – diese Lösung schwebt dem Bremer Gerichtsmediziner Professor Michael Birkholz vor.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Die Lösung von Professor Michael Birkholz zur Leichenschau findet zumindest bei der Polizei Gehör.

Die Lösung von Professor Michael Birkholz zur Leichenschau findet zumindest bei der Polizei Gehör.

© Christian Beneker

Wenn es nach dem Gerichtsmediziner Professor Michael Birkholz ginge, müsste er seine Arbeit hier in diesem eiskalten Raum zwischen all den Kiefernsärgen des Krematoriums in Verden bei Bremen nicht mehr lange tun. „Es gibt eine viel bessere Lösungen für die Leichenschau, als es das neue Bestattungsgesetz in Niedersachsen vorschreibt“, sagt Birkholz.

Er trägt einen grünen Kittel und legt sachte die Hände auf einen der gut 15 Särge in dem gekachelten Kühlraum. Zwar findet er mit seinen Vorschlägen bei der Polizei Gehör, nicht aber beim Land Niedersachsen, und auch die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin hat Zweifel.

Im Juni vorigen Jahres hat der Landtag in Hannover mit einem neuen Bestattungsgesetz auch neue Regelungen für die Leichenschau formuliert. Hintergrund der Initiative: die Taten des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel in den Krankenhäusern Delmenhorst und Oldenburg.

Das Landgericht Oldenburg hat ihn Anfang Juni wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Leichenschau soll künftig Morde wie die durch Högel nicht mehr derart lange unentdeckt lassen. Aber: Aus der Sicht Birkholz‘ verfehlen die neuen Gesetzesbestimmungen ihren Zweck.

Furcht vor Meldungsflut

So sieht das neue Gesetz unter anderem vor, die Polizei und die Staatsanwaltschaft immer dann zu benachrichtigen, wenn der Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht, etwa durch Selbstmord oder die „Einwirkung Dritter“, wenn er durch ärztliche oder pflegerische Fehlbehandlung verursacht wurde oder wenn er innerhalb von 24 Stunden nach einer Operation eingetreten ist.

Nach Birkholz´ Ansicht können besser externe und speziell ausgebildete Ärzte entscheiden, ob zum Beispiel ein nicht natürlicher Tod vorliegt. Das sieht das neue Gesetz aber nicht vor. Fazit: Der nicht speziell in der Leichenschau ausgebildete Arzt sei mit der Aufgabe überfordert, meint Birkholz. Die Polizei glaubt deshalb, dass Krankenhausärzte künftig aus Furcht, die Gesetzesbestimmungen verletzen, jeden kleinen Verdacht melden werden und die Polizei mit Ermittlungsfällen überschwemmt wird.

Auch sieht das Gesetz weiterhin eine zweite Leichenschau vor, wenn der Leichnam eingeäschert werden soll, also „vor dem Ofen“. Genau das ist die Arbeit, die Birkholz im Krematorium Verden derzeit tut. „Allerdings sind die Leichen, wenn sie hier ankommen, oft schon sehr verändert, sodass eventuelle Verbrechen kaum mehr durch eine Leichenschau feststellbar sind“, sagt Birkholz. Aber es gebe Ausnahmen.

Wie auf Kommando klingelt Birkholz´ Telefon. Die Polizei ist dran. Dem Gerichtsmediziner war bei einer Toten etwas aufgefallen, was er der Polizei gemeldet hat. Nun besprechen sich Arzt und Beamter am Telefon.

Birkholz schlägt nun vor, die „uneffektive Leichenschau vor dem Ofen“ innerhalb von 24 Stunden nach dem Todeseintritt durch eine Leichenschau zu ersetzen, die von einem besonders qualifizierten Arzt durchgeführt wird. „Realisiert werden könnte eine solche Maßnahme durch speziell einzurichtende Leichenschaudienste“, so Birkholz.“ Ein solches Verfahren könnte sehr schnell und unkompliziert in Krankenhäusern und Altenheimen eingeführt werden.“

Professionalisierung gefordert

Mit seiner Forderung stehe er keinesfalls alleine, betont der Gerichtsmediziner. „Die Forderung nach einer Professionalisierung der Leichenschau und die Einführung einer externen Leichenschau in Krankenhäusern wurde bereits 2009 von der Justizministerkonferenz erhoben und ist 2016 von der vom niedersächsischen Landtag eingesetzten AG „Patientensicherheit im Krankenhaus“ wiederholt worden“, sagt er.

Im Krankenhaus Delmenhorst arbeitet Birkholz derzeit an einem entsprechenden Projekt, dessen Architektur er am liebsten schrittweise auf das ganze Land übertragen würde: zunächst auf die Toten aus Krankenhäusern und die Pflegeheime, dann auf die Menschen, die außerhalb von stationären Einrichtungen gestorben sind. Das Delmenhorster Projekt soll zeigen, dass eine qualifizierte, externe Leichenschau im Krankenhaus sinnvoll und machbar ist: In Niedersachsen sterben jährlich 80.000 Menschen, 60.000 von ihnen sterben in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

In Delmenhorst, einem der Krankenhäuser, in denen Niels Högel einst Patienten getötet hat, stellt ein Krankenhausarzt im Rahmen des Projekts zunächst nur den Totenschein aus und trägt zusätzlich in einen eigens von Rechtsmedizinern entwickelten Dokumentationsbogen weitere Daten zu Diagnostik, Therapie und Krankheitsverlauf ein. Sie sollen das Gesamtgeschehen nachvollziehbar machen. Ein externer Experte schaut sich dann innerhalb von 24 Stunden den Leichnam an. Im Zweifel schaltet er die Polizei ein.

„Wenn zum Beispiel ein Pflege-Patient mit Lungenentzündung zwei Tage nach der Einlieferung im Krankenhaus gestorben ist, kann man schon fragen, warum der Pflegedienst die Lungenentzündung nicht eher bemerkt hat“, so Birkholz. So könnten Pflegefehler entdeckt werden. Auf diese Weise deckten die Experten in dem Projekt doppelt so viele unnatürliche Todesursachen auf als vor dem Projekt dokumentiert wurden.

„Allerdings geht es hier nicht um Tötungen oder dergleichen“, betont Birkholz. Sondern als unnatürliche Todesursachen gelte auch, wenn ein Patient unter der Operation stirbt oder nach einer Operation an einer Thrombose – aus Sicht der Medizin alltägliche Risiken.

„Ob da dann schuldhaftes Handeln vorliegt, kann der Arzt nicht entscheiden, sondern das ist Sache der Polizei, die vom Leichenbeschauer im Falle unplausibler Angaben benachrichtigt wird“, so Birkholz. In diesem Jahr soll die Dokumentation im Rahmen des Projektes auch auf die Medikation ausgeweitet werden, um Fehlmedikationen als Todesursachen entdecken zu können.

Ärzte fehlen dann woanders

Das Land Niedersachsen lehnt Birkholz‘ Vorschläge ab. „Eine Trennung von Todesfeststellung und Leichenschau ist im Flächenland Niedersachsen nicht sinnvoll durchführbar“, heißt es auf Anfrage aus dem Sozialministerium. Werde beides getrennt, benötige man mehr Ärzte.

„Dieses Personal fehlt dann in der medizinischen Versorgung.“ Projekte wie in Delmenhorst seien zwar möglich. Aber: „Für die verpflichtende Einführung eines derartigen Verfahrens fehlt es bisher am Nachweis der Wirksamkeit und an der Notwendigkeit“, so das Ministerium. „Eine erhöhte Einschaltung der Polizei lässt sich auch durch die im neuen Bestattungsgesetz erfolgte Erweiterung der Meldepflichten erreichen.“

Das sieht Birkholz, wie gesagt, ganz anders. Dass sich die Zahl der unnatürlichen Todesfälle (nicht von Tötungen!) in Delmenhorst verdoppelt hat, ist für ihn ein klarer Beweis der Wirksamkeit seines Vorschlags. Im Übrigen sei er sicher, dass er genügend Ärzte finden würde, die sich entsprechend fortbilden würden, um die externe Leichenschau zu übernehmen.

„Allerdings sieht auch Professor Thomas Bajanowski, Rechtsmediziner an der Universitätsklinik Essen und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, erhebliche Personalprobleme, wollte man Birkholz´ Praxis zum Standard zu machen. „Wir haben 900.000 Sterbefälle in Deutschland und nur 260 Rechtsmediziner“, sagt Bajanowski der „Ärzte Zeitung“. „Wer soll die qualifizierten Leichenschauen alle machen?“ An Birkholz‘ Klinikprojekt „habe ich deshalb meine Zweifel“, sagt Bajanowski.

Allerdings findet er die Lösung, dass derzeit im Zweifel auch zum Beispiel ein Augenarzt die Leichenschau machen muss, „nicht glücklich.“ Um wirklich Todesursachen und eventuell Verbrechen aufzudecken, brauche es zusätzlich zu einer optimierten Leichenschau eine erhöhte Obduktionsfrequenz, sagt Bajanowski. Denn auch bei auffälliger Leichenschau reagiere die dann benachrichtigte Polizei sehr unterschiedlich. „Es ist manchmal eine sehr subjektive Entscheidung, ob ein Polizist Anhaltspunkte für Fremdverschulden sieht oder nicht.“

Eine Plausibilitätsprüfung für die Medikation für im Krankenhaus Gestorbene indessen hält Bajanowski für eine gute Idee. „Allerdings wissen wir nicht, ob die gelisteten Medikamente auch eingenommen wurden. Und spätestens bei vier oder fünf verschiedenen Präparaten kann man die Wechselwirkungen nicht mehr sicher beurteilen. Und selbst, wenn man etwas Verdächtiges feststellt, muss der Patient nicht daran gestorben sein.“

Zudem bringe nicht jedes Krankenhauslabor eine gerichtsfeste toxikologische Untersuchung zustande, meint der Gerichtsmediziner: „Wie immer man es dreht und wendet – wir brauchen mehr Obduktionen. Aber die kosten Geld, und das wissen auch die Politiker.“

Wohin das neue niedersächsische Bestattungsgesetz künftig führt, lasse sich noch nicht sagen, teilt das Sozialministerium mit. Wie viele unnatürliche Todesfälle aufgefallen sind, seitdem im Juni 2018 das neue Bestattungsgesetz verabschiedet wurde, weiß das Ministerium nicht.

Dass man das Gesetzespaket in Niedersachsen aber noch einmal aufschnürt, scheint derzeit unwahrscheinlich. Auf die Frage, ob man den Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich nachgehen wolle, antwortet das Ministerium jedenfalls: „Eine Überprüfung ist nicht vorgesehen.“

Lesen Sie dazu auch das Interview: Kripo befürwortet Einsatz von Ärzten bei Leichenschau

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