Umfrage

Spahns Gesetze kommen bei den Bürgern an

Fast zwei Drittel der Bundesbürger würden in dringlichen Fällen tatsächlich die Terminservicestelle der KVen nutzen, zeigt eine Befragung. Positives Feedback gibt es auch für die Personaluntergrenzen in den Kliniken.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Die Mehrheit der befragten Bürger können mit den Termineservicestellen etwas anfangen.

Die Mehrheit der befragten Bürger können mit den Termineservicestellen etwas anfangen.

© DOC RABE Media / stock.adobe.com

BERLIN. Wie kommen die zahlreichen Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei den Bürgern an? Gar nicht so schlecht, wie das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) unter 1000 Bürgern ab 18 Jahren zeigt.

Immerhin sieben von zehn Deutschen kennen die Terminservicestellen (TSS) der KVen, die der Minister über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) noch einmal gestärkt hat.

65 Prozent können sich auch vorstellen, in einem dringenden Fall ihren Arzttermin tatsächlich über die TSS zu buchen. Bereits genutzt haben die TSS bislang aber nur 13 Prozent.

Nur jeder Zweite kennt die Vier-Wochen-Frist

Allerdings sind die gesetzlichen Vorgaben des Terminservicegesetzes nur teilweise bekannt. Denn nur die Hälfte der Bundesbürger (49 Prozent) weiß, dass die maximale Wartezeit auf einen Arzttermin bei Vermittlung über die TSS vier Wochen beträgt.

Und gerade einmal 27 Prozent ist bekannt, dass nur gesetzlich Versicherte die Terminvermittlung in Anspruch nehmen können. Dass die TSS, sofern sie nicht rechtzeitig einen Facharzttermin vermitteln kann, dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten muss, wissen sogar nur 17 Prozent.

Wenn es darum geht, was sich die Bürger von der TSS wünschen, damit sie sie häufiger nutzen, steht eine noch schnellere Terminvermittlung als innerhalb von vier Wochen ganz oben auf der Liste (60 Prozent), gefolgt von einer Terminvergabe via Web oder App (33 Prozent) und der Berücksichtigung eines Wunscharztes oder einer Wunsch-Uhrzeit (32 Prozent).

Deutlich über ein Fünftel spricht sich zudem für die Möglichkeit, Termine trotz TSS-Vermittlung auch verschieben zu können, aus (siehe nachfolgende Grafik).

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Mehr Stellen in der Pflege kommen gut an

Großen Zuspruch gibt es für den geplanten Stellenausbau in der Pflege über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Insbesondere, dass das Mehr an Stellen in den Kliniken von den Kassen finanziert werden soll, wird von 93 Prozent begrüßt. 89 Prozent rechnen deshalb auch mit steigenden Beiträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Positiv sehen 92 Prozent zudem die Pflegepersonaluntergrenzen, die seit diesem Jahr für pflegeintensive Krankenhausbereiche gelten. Wobei zunächst nur die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie von den Untergrenzen betroffen sind.

Allerdings fürchten 85 Prozent der Deutschen, dass Kliniken dadurch weniger Patienten als bisher aufnehmen können, weil es einfach nicht genug Pflegekräfte auf dem Arbeitsmarkt gibt.

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Klares Ja zur Widerspruchslösung bei Organspenden

Auch zur derzeit geführten Organspende-Debatte haben die Bürger eine klare Meinung: Die bislang geltende Regelung, nach der potenzielle Spender bzw. ihre Angehörigen einer Entnahme aktiv zustimmen müssen, halten vier von zehn Bürgern für die beste.

Rund zwei Drittel (65 Prozent) befürworten indes, die Widerspruchslösung, nach der jeder, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, als potenzieller Spender gelten würde. Einen Organspendeausweis ausgefüllt haben aber nur 36 Prozent. 30 Prozent haben dabei einer Organspende (2 Prozent mit Ausnahmen) zugestimmt.

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Patientenvertreter sollten über Leistungen entscheiden

Eine leichte Schlappe holt sich Minister Spahn allerdings mit seinem immer wieder versuchten Hineinregieren in die Selbstverwaltung ab: Wenn es darum geht, wer die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen soll, dann wären das nach dem Wunsch der Mehrheit der Befragten (35 Prozent) Patientenvertreter.

29 Prozent sehen diese Aufgabe beim Gemeinsamen Bundesausschuss gut angelegt, aber immerhin 27 Prozent halten auch das Bundesgesundheitsministerium für geeignet.

Höhere Kassenbeiträge würden 66 Prozent akzeptieren. Allerdings wurde diese Frage auch trickreich gestellt: Es ging nämlich um eine Erhöhung, wenn dadurch sämtliche Leistungen, „die aus Ihrer Sicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden sollten“, auch tatsächlich übernommen werden würden. – ein weites Feld. Fast die Hälfte der Befragten würden dafür maximal 5 bis unter 10 Euro mehr pro Monat hinnehmen.

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Und beim Dauerprojekt elektronische Patientenakte (ePA) steht für die Befragten auch fest: Ein Viertel möchte selber bestimmen, wer welche Daten der ePA einsehen kann. Aber: 30 Prozent wären bereit, alle medizinischen Informationen in der Akte hinterlegen zu lassen.

Wir haben den Beitrag aktualisiert und verlängert am 25.06.2019 um 15:35 Uhr.

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