Notfallreform

Sicherstellung – DKG sieht Versagen der KVen

Bei der geplanten Notfallreform schießt die Kliniklobby weiter Pfeile in Richtung Vertragsarztsystem.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Mit Blick auf die geplante Notfallreform hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erneut harte Attacken gegen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gefahren. Obwohl die KVen den Sicherstellungsauftrag für den Bereitschaftsdienst trügen, würden etwa 10,5 Millionen ambulante Fälle in Kliniken und nur 8,6 Millionen im Bereitschaftsdienstsystem versorgt, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Dienstag in Berlin.

„Dass der niedergelassene Bereich die Sicherstellung nicht schafft, liegt auch an der schlechten Vergütung, die die KVen für diesen Bereich organisiert haben.“ Die KVen hätten ihren Sicherstellungsauftrag geradezu „stiefmütterlich“ behandelt und sich darauf verlassen, dass Kliniken zu „Dumpingpreisen“ behandeln, so Baum.

Für die Krankenhäuser gehe das jedoch mit Unwuchten in den Bilanzen einher. So machten die Häuser bei der Abrechnung ambulanter Notfälle derzeit rund eine Milliarde Euro Defizit, sagte Baum. Daher begrüße die DKG auch, dass die Reformpläne ein neues Vergütungssystem vorsähen, um die Kosten für die Kliniken zu kompensieren.

Richtig sei auch, dass die Kliniken die ambulanten Notfälle direkt mit den Kassen und nicht mehr mit den KVen abrechnen sollten. „Wir haben auch nichts dagegen, wenn an dieser Stelle die Notfallreform endet.“ Eine Konzentration der ambulanten Notfallversorgung auf Integrierte Notfallzentren (INZ) an rund 700 Standorten, wie sie den Gesundheits-Sachverständigen oder den Vertragsärzten vorschwebe, biete „keinen Vorteil“.

Keine INZ als eigene Betreibergesellschaft!

Als „völlig inakzeptabel und auch weltfremd“ stufte Baum den Ansatz ein, die INZ als eigene Betreibergesellschaft gemeinsam von Kliniken und KVen zu organisieren. „Das wäre ein Betrieb im Krankenhausbetrieb.“ Für die ambulante Notfallversorgung brauche es die Mitarbeit niedergelassener Ärzte, nicht aber die KVen.

Krankenhausgesellschaft und Vertragsärzte streiten seit Monaten über die Ausgestaltung der Notfallversorgung. Die KBV pocht auf eine an klare Zuständigkeiten geknüpfte Kooperation von Akut- und Notfallversorgung. Werde der Sicherstellungsauftrag der KVen beschnitten, sei das für die Patienten eine schlechte Nachricht, hatte der KBV-Vorstand kürzlich im Interview mit der „Ärzte Zeitung“ gewarnt.

Kritisch äußerte sich Baum auch zur MDK-Reform. Zu begrüßen sei, dass die Prüfquote bei Klinikrechnungen auf zehn Prozent begrenzt werden solle. „Absolut nicht hinnehmbar bleibt aber, dass bei beanstandeten Abrechnungen Strafzahlungen erfolgen sollen.“ Strafgelder gehörten zu Straftaten. „Dafür ist die Staatsanwaltschaft und nicht der MDK zuständig.“

Unzureichend falle auch der Versuch aus, den MDK unabhängiger zu machen. „Er bleibt der Kassenprüfdienst.“ Zwar werde der Dienst in eine eigenständige Körperschaft umgewandelt. Seine Gremien würden aber weiterhin von den Kassen dominiert. „Wenn von 23 Sitzen in den Verwaltungsräten 16 von der GKV bestellt werden und die Leistungserbringer dort überhaupt nicht berücksichtigt werden, kann von einem unabhängigen Dienst nicht die Rede sein“, sagte Baum.

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