Aktueller GBA-Beschluss

Grünes Licht für DMP bei Depressionen

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Details zur Ausgestaltung eines neuen Behandlungsprogramms für Menschen mit wiederkehrenden oder langandauernden Depressionen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Patienten, die an wiederkehrenden oder lang andauernden Depressionen leiden, können künftig in einem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag die Details zur inhaltlichen Ausgestaltung des neuen Programms beschlossen.

Festgelegt wurde unter anderem, welche Zielgruppe mit dem neuen Behandlungsangebot angesprochen werden soll und wie Therapieziele und Therapieplanung für die Patienten aussehen. Diese können sich in das Programm aber erst einschreiben lassen, wenn Krankenkassen mit Ärzten oder mit Krankenhäusern entsprechende Verträge zur praktischen Umsetzung des neuen DMP abgeschlossen haben.

Leitliniengerechte Therapie

„Die Behandlung von mittel- und schwergradigen Depressionen ist durch die Kombination von therapeutischen Interventionen mit entsprechend unterschiedlichen Leistungserbringern oft sehr komplex, der Vernetzungsaufwand entsprechend hoch“, sagte Professor Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzende des dortigen Unterausschusses DMP.

Das Behandlungsprogramm, das der GBA auf Grundlage evidenzbasierter Leitlinien entwickelt habe, setze genau hier an, so Pott weiter. „Auf der Basis einer sicheren Diagnosestellung soll das DMP eine leitliniengerechte und zielgenaue Therapie gewährleisten, die in Abhängigkeit vom Schweregrad und Verlauf der Depression erfolgt und auch die verschiedenen Lebensphasen der Patientin oder des Patienten als wichtigen Faktor berücksichtigt.“

Auch für Patienten mit Depression als Komorbidität

Der GBA betonte, das gleichzeitige Vorliegen psychischer oder körperlicher Erkrankungen wie Angststörungen, Alkoholabhängigkeit, Tumorerkrankungen oder Diabetes sei ausdrücklich kein Ausschlusskriterium für eine Teilnahme am Programm. Trete die Depression dagegen als Folge einer körperlichen Grunderkrankung auf, sei ein Einschreiben in das DMP nicht möglich. In diesem Fall stehe die Behandlung der Grunderkrankung im Vordergrund. Eine Teilnahme am DMP könne jedoch erfolgen, wenn die Depression als Komorbidität zu werten sei, informierte der GBA in einer Mitteilung.

Ob die Ein- und Ausschlusskriterien für eine Einschreibung in das DMP Depression vorliegen, wird laut GBA von Hausärzten oder spezialisierten Leistungserbringern wie etwa Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie geprüft.

6,9 Million DMP-Patienten bundesweit

DMP-Programme gibt es mittlerweile zu zahlreichen Erkrankungen, darunter Asthma bronchiale, Diabetes mellitus, Brustkrebs oder Chronische Herzinsuffizienz. Laut GBA waren 2017 insgesamt 6,8 Millionen gesetzlich Versicherte in einem oder in mehreren Programmen eingeschrieben. 9173 solcher Programme unterschiedlicher Kassen seien derzeit vom Bundesversicherungsamt (BVA) zugelassen.

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