KOMMENTAR

Kommission segelt unter falsche Flagge

Von Petra Spielberg Veröffentlicht:

Nach monatelangem Hin und Her will die EU-Kommission morgen darlegen, wie sie die grenzüberschreitende medizinische Versorgung in der EU regeln will. Der Vorschlag der Behörde hierzu birgt Zündstoff.

Denn anders als der Titel des Richtlinienentwurfs glauben machen könnte, geht es nicht nur darum, die Rechte der Patienten im Sinne der Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu stärken. Dafür spricht schon, dass die EU-Kommission selbst nicht davon ausgeht, dass die Vorschriften der Patientenmobilität einen großen Schub verleihen werden.

Der Sinn des Regelwerks besteht vielmehr darin, die Rolle der Kommission in der Gesundheitspolitik zu stärken. Die Behörde wandelt dabei auf einem schmalen Grat. Denn Brüssel darf nach geltendem europäischem Recht keine eigenständige Gesundheitspolitik betreiben, sondern nur Regeln der EU-Länder zum Schutz der Gesundheit formulieren. Der Richtlinienentwurf sieht jedoch vor, dass die Behörde künftig selbst Standards für die medizinische Versorgung setzt, etwa durch Definition "hoch spezialisierter" Leistungen.

Angesichts der Tragweite der Pläne wundert es, dass sich die Bundesregierung bislang mit Protesten zurückhält. Zwar könnte das deutsche Gesundheitssystem in Teilen durchaus von einer Öffnung der Gesundheitsmärkte profitieren. Gegen eine schleichende Harmonisierung der medizinischen Versorgung in Europa sollte sich der Gesetzgeber aber rechtzeitig zur Wehr setzen.

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