Franzosen entrüstet über Sparvorschläge

PARIS (DDB). Die französische Regierung sucht fieberhaft nach neuen Möglichkeiten, um das Defizit von vier Milliarden Euro in der Krankenversicherung abzubauen. Doch bislang stoßen alle Vorschläge auf heftigen Widerstand, bei Versicherten und bei Beschäftigten im Gesundheitswesen.

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So hatte der Leiter der nationalen Krankenversicherung kürzlich vorgeschlagen, die Zuzahlung zu Arzneimitteln auch für viele chronisch Kranke zu erhöhen. Auf diese Weise sollten 300 Millionen Euro eingespart werden. Es folgte ein Sturm der Entrüstung in der französischen Bevölkerung, und die Regierung musste versichern, dass sie niemals auch nur daran gedacht habe, diesen Vorschlag überhaupt in Erwägung zu ziehen.

Mitte Juli sollen aber neue Sparvorschläge verkündet werden, mit denen die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen gebremst werden kann. Ohne ein drastisches Sparprogramm kann das von der Regierung anvisierte Ziel, das Defizit bis 2011 komplett abzubauen, nicht erreicht werden.

Zu den Leidtragenden des Sparkurses gehören auch die französischen Ärzte. So sollten sie eigentlich seit Mitte dieses Jahres einen Euro pro Fall mehr erhalten, doch die Honorarerhöhung ist erst einmal bis zum März 2009 verschoben worden und ob sie dann in Kraft tritt, ist fraglich. Darüber hinaus will die Regierung die so genannten "Honorarüberschreitungen", das heißt, die Möglichkeit für Ärzte, höhere Honorare als die festgelegten Gebühren abzurechnen, strenger kontrollieren.

Überlegt wird, alle Ärzte zu verpflichten ihren Patienten einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu machen, wenn eine Behandlung mehr als 80 Euro kosten soll. Die französischen Ärzte wehren sich vehement gegen diesen Vorschlag, der ihrer Meinung nach das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten ruinieren würde.

"Honorarüberschreitungen" werden vor allem von Fachärzten abgerechnet, die sonst ihre steigenden Praxiskosten nicht mehr decken können. Für den Patienten heißt das: Er muss die Differenz zwischen dem festgelegten Preis, den die Versicherung übernimmt und dem vom Arzt erhobenen Preis aus eigener Tasche bezahlen.

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