Hintergrund
Ärzte in England sind verunsichert über Sterbehilfe-Debatte
In Großbritannien wird kontrovers über aktive Sterbehilfe diskutiert. Unterdessen wächst bei Ärzten der Frust über den juristischen Status quo.
Veröffentlicht:So sind zum Beispiel Angehörige, die einem unheilbar kranken Patienten helfen zu sterben, nicht automatisch vor Strafverfolgung gefeit. "Aus ärztlicher Sicht besteht seitens der Gerichte und der Politiker ein Handlungsbedarf, mehr Klarheit zu schaffen", sagte ein Sprecher des britischen Ärztebundes (British Medical Association, BMA) in London.
Anlass der Debatte ist ein aktuelles Gerichtsurteil. Ein hohes Londoner Gericht (High Court) hatte kürzlich entschieden, dass eine 45-Jährige an multipler Sklerose (MS) leidende Patientin nicht darauf vertrauen kann, dass ihr Partner straffrei ausgeht, sollte er aktive Sterbehilfe leisten.
Die Patientin namens Debbie Purdy wurde 1995 mit MS diagnostiziert. Sie sitzt seit 2001 im Rollstuhl. Purdy bereitet nach eigenen Angaben eine Reise in eine Klinik in der Schweiz vor mit dem Ziel, dort ihr Leben mit Hilfe ihres Partners zu beenden.
Beihilfe zur Selbsttötung ist laut Suicide Act strafbar
Freilich: das britische Suizid-Gesetz aus dem Jahre 1961 ("Suicide Act") sieht in England und Wales für die "Beihilfe zur Selbsttötung" eine Gefängnisstrafe von bis zu 14 Jahren vor. In den vergangenen Jahren sind etwa 100 Patienten aus Großbritannien in die Schweiz gereist, um zum Beispiel in einer von der Organisation Dignitas betriebenen Einrichtung ihr Leben zu beenden.
Bislang drücken Staatsanwälte beide Augen zu.
Die meisten Sterbewilligen nahmen Familienangehörige mit in die Schweiz. Bislang wurde noch kein Angehöriger nach der Rückkehr nach Großbritannien angeklagt. Allerdings wird jedes Mal eine kriminalpolizeiliche Untersuchung der Vorkommnisse angeordnet.
Die britische Staatsanwaltschaft verzichtete bislang stets darauf, Anklage zu erheben, da "das öffentliche Interesse" nicht gegeben war. Juristen weisen darauf allerdings hin, dass der Begriff "öffentliches Interesse" schwammig und unklar sei. Purdy wollte mit ihrer kürzlich abgewiesenen Klage Rechtsklarheit schaffen und ihren Partner vor Bestrafung schützen. Die 45-Jährige hat inzwischen Berufung eingelegt.
Ärzteverband beklagt eine große Grauzone
Das juristische Tauziehen um die aktive Sterbehilfe und deren mögliche strafrechtliche Folgen wird von der britischen Ärzteschaft mit großem Interesse beobachtet. "Viele Ärzte sind verunsichert und wissen nicht, wo sie juristisch stehen", erläutert die BMA. Die BMA räumte ein, dass aktive ärztliche Sterbehilfe in Großbritannien derzeit illegal ist. Allerdings gebe es eine "große Grauzone".
Namhafte Juristen im Königreich wiesen darauf hin, dass eine Klärung durch den Gesetzgeber kontraproduktiv sein könne. Denn: Was genau ist Beihilfe? Wo beginnt sie? Schon mit der Begleitung zu einer Sterbeklinik? Klare gesetzliche Richtlinien könnten die Staatsanwaltschaft künftig zwingen, Anklage zu erheben, anstatt wie bisher pragmatisch die Augen zu verschließen.
Der britische Oberhaus-Abgeordnete Lord Joel Joffe nahm die jüngste Entwicklung zum Anlass, einen neuen Vorstoß zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe in bestimmten Fällen zu wagen. Lord Joffe hatte bereits vor rund zwei Jahren versucht, das gesetzliche Verbot zu durchbrechen, war damit aber im Oberhaus gescheitert. Lord Joffe wünscht sich, dass "kompetente Erwachsene, die an unerträglichen Qualen leiden", medizinische Hilfe in Anspruch nehmen können, um würdevoll zu sterben. Er nannte es wichtig, "jetzt mit einer neuen öffentlichen Ethik-Debatte zu starten, um dann später die entsprechenden Gesetzesvorlagen auf den Weg zu bringen".
Unterdessen bestehen in der britischen Ärzteschaft weiter große Meinungsunterschiede, ob Ärzte berechtigt sein sollten, menschliches Leben vorzeitig zu beenden. Meinungsumfragen zeigen, dass rund jeder zweite Mediziner im Königreich dafür ist, todkranken Patienten beim Sterben zu helfen. Freilich: "Die meisten Ärzte sind total verunsichert, wie man sich als Arzt in solchen Situationen verhalten soll, da die Gesetzeslage sehr verworren ist", so die BMA.