Ab sofort mehr Sicherheit für Sparer

Wie sicher ist mein Geld bei meiner Bank? Nach der Pleite von Kaupthing und Lehman treibt viele Sparer die Angst vor einer Bankinsolvenz um. Doch vom 1. Juli an gibt es Entwarnung. Die gesetzliche Einlagensicherung sichert jetzt EU-weit 50 000 Euro pro Anleger ab - statt bislang 20 000 Euro.

Von Jürgen Lutz Veröffentlicht:
Sparer können ruhiger schlafen. Selbst im Falle einer Bankinsolvenz sind 50 000 Euro gesichert.

Sparer können ruhiger schlafen. Selbst im Falle einer Bankinsolvenz sind 50 000 Euro gesichert.

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Anlagebeträge bis zu 50 000 Euro müssen im Fall einer Bankinsolvenz ab sofort innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden. Die bisherige Eigenbeteiligung der Sparer in Höhe von zehn Prozent entfällt. Außerdem wird die im Schadensfall gedeckte Summe bis zum 31. Dezember 2010 sogar auf 100 000 Euro erhöht.

Diese Bestimmungen sind Teil des so genannten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 umsetzt. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission erfasst die gesetzliche Sicherung bei einer Deckungssumme von 50 000 Euro 80 Prozent aller Einlagen und bei einer Sicherung von 100 000 Euro sogar 90 Prozent.

Geschützt sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen

Garantiert werden sämtliche Sicht-, Termin- und Spareinlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Darunter fällt Geld, das auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie Sparbüchern liegt oder in Sparbriefen gebunden ist.

Keinen Bestand mehr hat die Auszahlungsfrist von drei Monaten, die sogar auf neun Monate erweitert werden konnte. Damit könne das Vertrauen der Anleger in das Bankensystem "auf keinen Fall" erhalten werden, heißt es in der Richtlinie. Das Europäische Parlament setzte die Auszahlungsfrist daher auf 20 Bankarbeitstage herab, was etwa einem Monat entspricht.

Finanzexperten sehen die höhere und vereinheitlichte Einlagensicherung positiv. Denn Sparer können ab dem 30. Juni davon ausgehen, dass alle Banken innerhalb der Europäischen Union Einlagen in Höhe von mindestens 50 000 Euro absichern.

Wer eine Bank im Ausland wählt, muss jedoch gewappnet sein, dass er im Fall einer Insolvenz seine Rechtsansprüche im Ausland durchsetzen muss. Wer das nicht will, ist besser beraten, eine Bank mit Hauptsitz in Deutschland zu wählen.

Neben der für alle Banken verpflichtenden gesetzlichen Sicherung greifen je nach Bankengruppe weitere Mechanismen, die bei einer Insolvenz dafür sorgen sollen, dass Kunden ihre Einlagen zurückerhalten. Die privaten Banken haben den Einlagensicherungsfonds geschaffen. Dieser sichert das Guthaben jedes Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank ab. Faktisch bedeutet das eine Absicherung in Millionenhöhe pro Anleger.

Sparkassen haben ein mehrstufiges System zur Absicherung geschaffen.

Die Sparkassen haben ein mehrstufiges System geschaffen, mit dem sie die Einlagen ihrer Kunden zu 100 Prozent absichern. Die Genossenschaftsbanken bieten über den Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) ebenfalls eine 100-prozentige Garantie für ihre Kunden.

Wenig bekannt ist der Fonds der öffentlichen Banken, zu denen etwa die Deutsche Kreditbank gehört. Der 1994 gegründete Sicherungsfonds schützt Einlagen oberhalb der gesetzlichen Sicherung in unbegrenzter Höhe. Die genossenschaftlichen und öffentlichen Bausparkassen wie Schwäbisch Hall und die Landesbausparkassen sind entweder über den BVR oder den Sparkassen- und Giroverband abgesichert. Die privaten Bausparkassen gehören dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds an. Dieser Fonds kommt zum Zug, wenn der gesetzliche Schutz nicht ausreicht, und sichert Bauspareinlagen inklusive Zinsen in unbegrenzter Höhe ab. Weitere Einlagen privater Kunden, etwa Festgelder, werden bis zu einer Höhe von 250 000 Euro garantiert.

Trotz allem gibt es noch eine Schwachstelle

Bei diesen Schutzmechanismen kann nicht viel passieren, könnte man meinen. Eine Schwachstelle haben die Systeme jedoch. Damit sie funktionieren, darf es nicht zur finanziellen Kernschmelze kommen, in der viele Banken auf einmal ein Fall für die Einlagensicherung werden.

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