Es gibt kein Menschenrecht auf Abtreibung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Klage von drei irischen Frauen ab.

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Der EGMR in Straßburg: Abtreibung ist kein Menschenrecht.

Der EGMR in Straßburg: Abtreibung ist kein Menschenrecht.

© dpa

STRAßBURG (mwo). Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere dem Recht auf Privat- und Familienleben, lässt sich kein Recht auf Abtreibung ableiten.

Das entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg auf drei Beschwerden gegen Irland. Allerdings haben Schwangere Anspruch auf eine zuverlässige gesundheitliche Beratung.

Abtreibung und Hilfe zur Abtreibung ist in Irland seit 1861 verboten und mit lebenslanger Haft bedroht. 1983 wurde dies in einer Volksabstimmung über die Verfassung gleichwertig neben dem Recht auf Leben der Mutter bestätigt.

Danach entschied das oberste irische Gericht, dass Frauen abtreiben dürfen, wenn sonst ihr eigenes Leben bedroht ist. Abtreibungen im Ausland sind seit 1992 straffrei.

Geklagt hatten drei Frauen. Zwei sahen sich in sozialen Notlagen, die dritte hatte einen seltenen Krebs und machte sich Sorgen um ihre eigene Gesundheit und die ihres Kindes.

Im Zwang zur Auslandsreise sah der EGMR eine deutliche psychische und gegebenenfalls auch finanzielle Hürde für alle drei Frauen.

Dies wiege aber nicht so schwer, als dass darin eine "grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" gesehen werden könne, wie sie die Europäische Menschenrechtskonvention verbiete.

Auch aus dem Recht auf Privat- und Familienleben lasse sich kein generelles Recht auf Abtreibung ableiten, so der EGMR weiter.

Zwar gebe es unter den 47 Zeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention nur drei (Andorra, Malta und San Marino), die ein vollständiges Abtreibungsverbot und damit noch strengere Regeln haben als Irland.

Die Konvention verbiete es Irland aber nicht, dem Wunsch der Bevölkerungsmehrheit entsprechend Ausnahmen eng zu begrenzen.

Az.: 25579/05

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