Auswandern

Deutschen Ärzten steht Schweiz weiter offen

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STUTTGART. Künftige Einschränkungen beim Zuzug von Arbeitnehmern in die Schweiz werden Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe, die im Nachbarland arbeiten wollen, kaum treffen.

Davon geht die baden-württembergische Landesregierung in der Antwort auf eine parlamentarischeAnfrage der CDU aus.

Im Februar hat der Schweizerische Bundesrat Vorschläge zur Regulierung der Zuwanderung vorgelegt und damit auf die Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" vom Februar 2014 reagiert.

Ohne Änderung des Freizügigkeitsabkommens der EU mit der Schweiz sei ein "Inländervorrang" aber nicht rechtskonform.

Wörtlich erklärt die Regierung: "Der Schweizer Bundesrat geht selber davon aus, dass die vorgelegten Vorschläge für Höchstzahlen und Kontingente für EU-Bürger über einen Inländervorrang nicht mit dem geltenden Freizügigkeitsabkommen vereinbar sind."

Hinzu komme, dass die Schweiz im Gesundheitswesen auch künftig "auf Fachkräfte aus dem Ausland dringend angewiesen" sei. (fst)

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