Litauen
Entschädigung für Zwangsunterbringung
STRAßBURG. Litauen hat mit der einjährigen Zwangsunterbringung einer Frau in einer Psychiatrie gegen deren Menschenrechte verstoßen. Das urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Litauen muss der Klägerin nun 7500 Euro Entschädigung zahlen.
Sowohl Litauen als auch die Frau können innerhalb dreier Monate gegen das Urteil vorgehen. Die psychisch kranke Frau hatte 2013 einen Teenager mit Tränengas besprüht.
Daraufhin wurde sie auf Order eines Gerichts von der Polizei unter Zwang in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.
Monate später entschied ein Gericht in Abwesenheit der Frau, dass sie in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden müsse. (dpa)