EuGH

Großbritannien könnte Brexit noch stoppen

Mitten im Brexit-Streit in Großbritannien kommt ein klares Signal aus Luxemburg: Der Exit vom Brexit ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs ohne weiteres möglich.

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LUXEMBURG. Großbritannien könnte den für 2019 angekündigten Brexit noch einseitig und ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Montag in Luxemburg. Die Schwelle für einen Rückzieher von dem in Großbritannien sehr umstrittenen EU-Austritt ist somit niedriger als gedacht. (Rechtssache C-621/18)

Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um eine Bewertung gebeten, ob ein einseitiger Rückzieher noch möglich sei. Das Urteil fiel einen Tag vor dem zunächst vorgesehenen Termin für die Abstimmung des britischen Parlaments über das von Regierungschefin Theresa May mit der Europäischen Union ausgehandelte Austrittsabkommen. Doch am Montag kündigte May an, dass die Abstimmung verschoben wird. Ein neuer Termin wurde zunächst nicht genannt.

Die britische Regierung hatte am 29. März 2017 die übrigen EU-Staaten offiziell darüber informiert, dass das Land die EU verlassen will. Damit begann ein zweijähriges Austrittsverfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das planmäßig mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH argumentiert, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen.

Diese Optionen bleiben May

Der EuGH sieht das eindeutig anders. Ein Rückzieher der Austrittsankündigung sei „in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten“ in Großbritannien möglich. Dann bliebe das Vereinigte Königreich unter unveränderten Bedingungen Mitglied der EU, entschieden die Luxemburger Richter.

Das Urteil dürfte den Brexit-Gegnern in Großbritannien Auftrieb geben. May hatte noch am Wochenende abermals für ihr Brexit-Paket geworben. Es besteht aus einem knapp 600 Seiten starken Austrittsvertrag, der die Bedingungen der Trennung regelt. Darunter sind die Rechte der EU-Bürger in Großbritannien, aber auch finanzielle Pflichten Londons gegenüber der EU. Ergänzt wird der Vertrag durch eine rechtlich nicht bindende politische Erklärung über die künftigen Beziehungen.

Scheitert Mays Plan im Parlament, muss sie entweder noch einmal abstimmen lassen – oder es braucht einen Plan B. Aus der britischen Regierung und der Opposition mehren sich Signale, dass dann eine engere Anbindung an die EU erwogen werden könnte, zum Beispiel der Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion. Nicht mehr undenkbar ist ein zweites Referendum – oder eben sogar ein Rückzieher vom Brexit. (dpa/eb)

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 10.12.2018 mit der Information, dass die für Dienstag vorgesehene Abstimmung des britischen Parlaments über das Brexit-Abkommen verschoben wird.

Lesen Sie dazu auch: Großbritannien: Werden Apotheker nach dem Brexit Medikamente rationieren?

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