Frankreich

Künstliche Befruchtung für lesbische Paare

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PARIS. Frankreich will auch lesbischen Paaren und unverheirateten Frauen eine künstliche Befruchtung erlauben. Die Regierung legte dazu einen Entwurf zur Reform des Bioethikgesetzes vor.

Es ist die erste große Gesellschaftsreform unter Präsident Emmanuel Macron. Der Präsident halte damit ein Versprechen, sagte Gesundheitsministerin Agnès Buzyn. Er hatte die breitere Legalisierung der künstlichen Befruchtung bereits im Wahlkampf angekündigt.

Seit Jahren fordern Verbände, dass auch lesbische Paare eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen können. Bisher ist das nur heterosexuellen Paaren erlaubt, die keine Kinder zeugen können. Sie müssen verheiratet sein oder mindestens zwei Jahre zusammenleben.

Ende der Anonymität der Samenspende

Katholische Verbände stellen sich gegen die geplante Reform, nach der auch lesbische Paare und Alleinstehende die Kosten von der Sozialversicherung erstattet bekommen.

Buzyn betonte, dass sich die Gesellschaft besonders mit Blick auf die Vielfalt der Familienmodelle weiterentwickelt habe. Die Leihmutterschaft bleibe weiterhin verboten.

„Die künstliche Befruchtung stellt unsere ethischen Werte nicht in Frage“, sagte sie. Die Leihmutterschaft hingegen werfe Fragen der Würde und Kommerzialisierung von Frauen auf.

Das neue Gesetz sieht außerdem das Ende der Anonymität der Samenspende vor. Ein Mann muss zukünftig akzeptieren, dass das geborene Kind bei Volljährigkeit bestimmte Informationen über den Spender erfahren darf. Über den gesamten Gesetzesentwurf sollen die Abgeordneten voraussichtlich Anfang 2020 abstimmen. (dpa)

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