Bundesarbeitsgericht
Organisation Medsonet nicht tariffähig
ERFURT/HAMBURG. Einige Tausend Beschäftigte in Privatkliniken, Pflegediensten sowie beim DRK in Thüringen und Sachsen mit Tarifverträgen der Organisation Medsonet können sich Hoffnung auf eine bessere Bezahlung machen.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sprach Medsonet am Dienstag die Tariffähigkeit seit Gründung im März 2008 ab. Der Erste Senat bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg.
Medsonet habe lediglich einen Organisationsgrad von unter einem Prozent, so die Bundesarbeitsrichter. (dpa)