Generika

Biosimilars laufen chemischen Arzneien den Rang ab

Ab 2014 laufen mehr Patente für Biopharmazeutika aus als für chemische Wirkstoffe. Darauf sei die gesetzliche Krankenversicherung nicht vorbereitet, warnt der Branchenverband. Pro Generika. Auch die verordnenden Ärzte können betroffen sein.

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BERLIN. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht auf neue Biosimilars vorbereitet. Darauf hat der Geschäftsführer des Verbandes Pro Generika, Bork Bretthauer, verwiesen.

Die GKV reagiere mit alten Schablonen auf den Paradigmenwechsel im Markt. Dies zeige die gescheiterte Ausschreibung des AOK-Bundesverbandes für Filgrastim, sagte Bretthauer der "Ärzte Zeitung".

Die Ortskrankenkassen hatten Mitte August eine Ausschreibung für das Immunstimulantium ergebnislos abgebrochen. Kein Unternehmen hatte sich beteiligt. AOK-Vize Uwe Deh zeigte sich enttäuscht. Er hatte sich von der Ausschreibung mehr Bewegung im Markt für Biosimilars erhofft.

Wettbewerb entstehe nicht durch Rabattverträge, sondern durch Anbietervielfalt, sagte dazu Bretthauer. Hilfreich wären Vorgaben des Gesetzgebers für Quoten. "Der Systemwechsel sollte gestaltet werden", sagte Bretthauer.

Ab 2014 laufen erstmals mehr Patente für Biopharmazeutika aus als für chemische Wirkstoffe. Im laufenden Jahr lägen die patentfrei werdenden chemischen Wirkstoffe mit einem Umsatz von fast 900 Millionen Euro noch weit vor den Biopharmazeutika, gibt Pro Generika an. 2014 drehe sich das Bild.

Dann würden die patentfrei werdenden Biopharmazeutika mit 369 Millionen Euro Umsatz schon vor den chemischen Wirkstoffen (283 Millionen Euro) liegen. 2015 werde der Vorsprung noch deutlicher. Dann kratze der Umsatz der patentfrei werdenden Biopharmazeutika bereits an der Milliarden-Euro-Grenze, der der chemischen Wirkstoffe liege dann bei knapp 800 Millionen Euro.

Auf diese Veränderungen sollten sich die künftige Regierung und die Kassen einstellen, finden Branchenvertreter. "Das Konzept funktioniere nicht, Biosimilars nach dem günstigsten Preis einzukaufen", sagte Bretthauer. Die Biosimilars unterschieden sich grundlegend von den Nachbauten chemischer Wirkstoffe.

Gründe seien die Investitionen von bis zu 200 Millionen Euro und die Entwicklungszeiten von bis zu zehn Jahren. Das Risikomanagement unterscheide sich nicht von dem der Original-Biopharmazeutika. Damit müssten sich die Kassen und das Gesundheitssystem insgesamt beschäftigen.

Dazu gehöre auch, die Benachteiligung der Biosimilars gegenüber den Originalpräparaten aufzuheben. Diese sind durchweg Praxisbesonderheiten und werden daher von den Kassen auch zum teureren Originalpreis bezahlt. Bretthauer schlägt vor, die Kassen sollten die Biopharmazeutika auch als Praxisbesonderheit nur bis zum Biosimilar-Preis vergüten.

Zumindest ein Beispiel dafür gibt es bereits. Die KV Sachsen hat ein solches Modell bereits für Somatropin verhandelt. Verordne ein Arzt dafür keine Biosimilars, müsse er nachweisen, dass eine Umstellung nicht möglich oder indiziert sei, heißt es in einer Veröffentlichung der KV Sachsen. (af)

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