Arzneimittelparallelhandel

Europäische Kommission stellt Verfahren ein

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Die Europäische Kommission stellt ihre Vertragsverletzungsverfahren und die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Parallelhandel mit Humanarzneimitteln gegen Polen, Rumänien und die Slowakei ein. Wie die Kommission am Donnerstag mitteilte, sei der Parallelimport- bzw. -export von Arzneimitteln eine legale Form des Handels im Binnenmarkt.

Die Mitgliedstaaten können jedoch in bestimmten Fällen den Parallelhandel beschränken, "um einem berechtigten öffentlichen Interesse zu entsprechen, wenn die Maßnahmen gerechtfertigt, sinnvoll und verhältnismäßig sind – beispielsweise, um eine angemessene und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten." (maw)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“