Vor Tarifverhandlungen

Marburger Bund fordert deutliche Arbeitsentlastung

Im Vorfeld der Tarifverhandlungen für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern hat der Marburger Bund seinen Forderungskatalog vorgestellt.

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BERLIN. Die Arbeitszeit der knapp 55.000 Ärzte in den rund 500 kommunalen Krankenhäusern in Deutschland steht aus Sicht des Marburger Bundes (MB) im Fokus der ab 21. Januar anstehenden Tarifverhandlungen.

Hauptforderung der Ärztegewerkschaft ist eine Erfassung der Arbeitszeit durch vom MB-lizenzierte Systeme. Dabei soll die gesamte Anwesenheitszeit auch als Arbeitszeit gezählt werden.

Manipulationen – wie zum Beispiel das Einrechnen fiktiver Pausen – sollen nicht mehr möglich sein. Die Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2019 greifen, so die MB-Forderung.

Darüber hinaus fordert der MB eine lineare Tariferhöhung um fünf Prozent bei einer einjährigen Laufzeit.

Bereitschaftsdienste an Bedingungen knüpfen

Bereitschaftsdienste sollen ab kommendem Jahr nur noch dann angeordnet werden können, wenn im Kalendermonat zwei Wochenenden von Freitagnachmittag bis Montagfrüh komplett arbeitsfrei sind.

Zudem sollen Bereitschaftsdienste an die Bedingung geknüpft sein, dass in den vorangegangenen elf Tagen keine Zehn-Stundenschichten gefahren worden seien, sagte MB-Vorstand Dr. Andreas Botzlar.

Die Bereitschaftsdienste sollen zudem mit einem Aufschlag vergütet werden. Ein Ausgleich in Form von Freizeit soll nicht mehr statthaft sein.

„Die Teilzeitquote der Ärzte in den kommunalen Kliniken ist auf 25,1 Prozent gestiegen“, sagte MB-Vorsitzender Rudolf Henke am Dienstag in Berlin. Grund sei, dass nur über eine solche Hilfskonstruktion die Arbeitsbelastung auf ein erträglich Maß gebracht werden könne, sagte Henke.

Verstöße gegen Regeln der Arbeitskunde

Etliche Krankenhäuser verstießen gegen die Regeln der Arbeitskunde. Die Fluktuation in den ärztlichen Belegschaften habe einen „gewaltigen Umfang“ angenommen, was der Teamleistung schade, sagte Henke.

Schichtarbeit und Schlafmangel, Müdigkeit und Erschöpfung wirkten sich negativ auf die Qualität der Patientenversorgung aus. (af)

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 18.12.2018 um 14:27 Uhr.

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